Ergänzung von § 66 SGB V (Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 66 SGB V (Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern) dahingehend zu ergänzen, dass Verstöße gegen Patientenrechte und Schadensersatzansprüche von Juristen zu bewerten sind.

Begründung

Das Patientenrechtegesetz und § 66 SGB V (Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern) zeigen kaum Wirkung.Im Krankenhaus und bei Beschwerden wegen Behandlungsfehlern ist aufgefallen, dass es alle Ärzte, einschließlich der beim MDK tätigen Ärzte, es für ordnungsgemäß finden, dass sich der Arzt ein ihm nicht zustehendes Bevormundungsrecht anmaßt. Mit dieser Einstellung sind Patientenrechte unwirksam. Arztpflichten wie z.B. zur Vorgehensweise bei Computertomographien werden als nicht existent betrachtet. Der Patient ist dagegen hilflos.Verstöße gegen Patientenrechte und Schadensersatzansprüche sollten von Juristen bewertet werden, weil Ärzte nicht juristisch ausgebildet sind und Gesetze sowie die Rechtsprechung kaum kennen.

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