Kultúra

Erhalt der Musikschullandschaft in der Region Osterzgebirge

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Petitionsausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
5 248 Támogató 3 420 -ban,-ben Sächsische Schweiz-Osterzgebirge járás

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  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Über welche Entscheidung beschwert sich die Musik-, Tanz- und Kunstschule Bannewitz e.V.?

Mit Stand 08.05.2018 wurde eine geänderte Förderrichtlinie des Kulturraums Meißen - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge herausgegeben. Dabei wurden in der Anlage 1 (Seiten 4+5) konkrete Vorgaben für die Institutionelle Förderung der Musikschulen neu festgelegt.

Durch diese neuen Vorgaben, sind alle 5 Musikschulen des ehemaligen Weißeritzkreises (MTK Bannewitz, Musikverein Bannewitz, Musikschule Dippoldiswalde, Musikschule Freital und Musikschule Wilsdruff) in ihrer Existenz massiv gefährdet. Die neuen Bedingungen, die teilweise überhaupt nicht erfüllbar sind und außerdem zu kurzfristige Übergangsregelungen enthalten, erwirken, dass diese Musikschulen ab 2020 keine institutionelle Förderung vom Kulturraum mehr erhalten werden. Eine Schließung dieser Musikschulen wird dadurch unvermeidlich.

Insgesamt fallen damit weit über 2000 musikalische Ausbildungsplätze weg, eine seit vielen Jahren erfolgreich aufgebaute Infrastruktur in unserer Region zur wichtigen kulturellen Entwicklung unserer Kinder wird zerstört und ca. 200 sehr engagierte Lehrkräfte werden auf die Straße gesetzt. Im Kulturraumgesetz finden sich, mit Ausnahme der Forderung einer angemessenen Sitzgemeindebeteiligung, keine gesetzlichen Grundlagen für die neu erstellten Vorgaben. Seitens des Kulturraums gibt es dazu bisher keine Begründung über die Notwendigkeit zur Einführung dieser neuen Vorgaben. Vorgebrachte Bedenken im Vorfeld zur Beschlussfassung wurden ignoriert.

Weitere Details sind in dem folgendem Positionspapier bezüglich der Auswirkungen der neu geänderten Förderbedingungen in der Anlage der Förderrichtlinie enthalten:

https://www.musik-tanz-kunstschule.de/downloads/Auswirkungen_der_neuen_KR-Frderrichtlinie_im_Landkreis_SSOE.pdf

Was möchten wir mit unserer Petition erreichen?

  1. Die geänderten Förderbedingungen müssen sofort zurückgezogen werden.

Unerfüllbare Vorgaben und zu kurze Übergangsregelungen ohne jegliche Begründung dienen nicht der Förderung, sondern der Zerstörung der kulturellen Bildung. Dieses steht im Widerspruch zu den Zielen und Absichten des Kulturraumgesetzes.

  1. Die Verantwortlichen im Kulturraum, d.h. die Landräte müssen ihre wahren Ziele durch die neuen Vorgaben in der Förderrichtlinie offenlegen und begründen.

  2. Es ist ein Struktur- und Entwicklungsplan für die Musikschulen im gesamten Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge in Abstimmung mit dem zuständigen Kreistag, den betroffenen Kommunen und den Musikschulen zu erstellen.

Im Jahr 2014 scheiterte ein Projekt zur Einführung einer Kreismusikschule im Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge. Ein neues Konzept für die zukünftige Entwicklung dieser Musikschulen wurde bislang nicht erstellt. Die langjährige Praxis einer einseitigen Bevorzugung von einer Musikschule zu Lasten anderer Musikschulen im Landkreis ist umgehend einzustellen. Bei Finanzierungsproblemen sollten alle Musikschulen gleichermaßen betroffen sein.

Gegen wen richtet sich unsere Beschwerde?

Die Beschwerde richtet sich gegen den Kulturraum Meißen-Sächs. Schweiz-Osterzgebirge. Die verantwortlichen Entscheidungsträger im Konvent dieses Kulturraums sind gemäß Kulturraumgesetz die Landräte des Landkreises Meißen und des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Da nur die 5 Musikschulen des Teillandkreises „Osterzgebirge“ betroffen sind, liegt die Hauptverantwortung beim Landrat und dem Landratsamt Sächs. Schweiz-Osterzgebirge.

Indoklás:

Es ist zu befürchten, dass die Änderungen in den Vorgaben der Förderrichtlinie nur dazu dienen, die 5 Musikschulen zu zerschlagen und damit eine Neustrukturierung der Musikschulen im Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge zu ermöglichen oder gar zu erzwingen.

Es kann nicht im Sinne des Kulturraumgesetzes sein, die Vergabe von Fördermitteln des Kulturraums für Reorganisationen und Zerschlagungen von bestehenden kulturellen Einrichtungen, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, zu nutzen.

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    2020. 01. 10. -on,-en,-ön,-án,-én

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die Musikschule des Musikverein Bannewitz e.V. unterstützt diese Petition. Wenn Sachsen – als einziges Bundesland ist Kultur eine Pflichtaufgabe – fast 100 Mill. € für Kulturförderung bereitstellt, muss der Landtag auch über die Mittelverteilung bestimmen. Deshalb fordern wir den Sächsischen Landtag auf, die Förderung der Musikschulen zu kontrollieren und eine Gleichbehandlung durchzusetzen. Wir haben am 9.9.18 eine Petition an den Landtag gerichtet: http://musikverein-bannewitz.de/tl_files/musik_verein/petition%20an%20Landtag_2018.pdf E. Scholz Musikschulleiterin MV Bannewitz e.V.

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