Terület: Türingia

Erhalt des Chrysopras-Wehres in Bad Blankenburg

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
11 Támogató 11 -ban,-ben Türingia

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  1. Indított 2017
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  3. Benyújtott
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  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Erhalt des Chrysopras-Wehres im Fluss Schwarza in Bad Blankenburg

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Entscheidung zum Abriss des Wehres wird befürchtet

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

Landesverwaltungsamt Weimar

Wie wird die Petition begründet?

Es steht zu befürchten, dass durch das Landesverwaltungsamt Weimar die Entscheidung getroffen wird, das Chrysopras-Wehr in Bad Blankenburg abzureißen. Dies muss verhindert werden.

Das Chrysopras-Wehr steht unter Denkmalschutz. Es ist ein wichtiges Zeugnis früherer Wasserbaukunst und ein touristischer Anziehungspunkt am Eingang zum Schwarzatal, der unbedingt erhalten bleiben und saniert werden muss. Einem Abriss des Wehres werde ich nicht zustimmen.

Zur Vorgeschichte:

Die Herstellung der Durchgängigkeit der Schwarza im Abschnitt des Chrysopras-Wehres ist eine Ersatzmaßnahme für den Bau der Talsperre Leibis in Verantwortung der Thüringer Fernwasserversorgung. Diese Ersatzmaßnahme wurde bis zum heutigen Tag nicht realisiert.

In der Ersatzmaßnahme war vorgesehen, das Chrysopras-Wehr teilweise abzubrechen und eine Fischrampe vorzuschütten. Im Jahr 2006 wurde das Chrysopras-Wehr unter Denkmalschutz gestellt. Damit war ein Abbruch nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Nachdem im Jahr 2007 durch die Thüringer Fernwasserversorgung der Stadt Bad Blankenburg mehrere Varianten einer rechtsseitigen Umgehung des Wehres zur Herstellung der Durchgängigkeit vorgestellt wurden, begann die Realisierung der Vorzugsvariante 2010 zunächst mit Baumfällungen in dem betreffenden Bereich. Weitere Aktivitäten erfolgten allerdings nicht mehr, da die Ausführungsplanung durch die TLUG nicht genehmigt wurde.

Im Jahr 2013 wurde dann als kostengünstigere Variante eine linksseitige Fischaufstiegsanlage diskutiert. Eine Entscheidung fiel jedoch aus verschiedenen Gründen nicht. U.a. konnte nicht geklärt werden, ob das Wehr sinnvollerweise im Zuge dieser Maßnahme mit saniert würde und wer die Kosten hierfür übernimmt. Die Unterhaltungspflicht für das Chrysopras-Wehr liegt beim Freistaat Thüringen.

Die TLUG kündigte 2015 an, ein Standsicherheitsgutachten für das Wehr erarbeiten zu lassen. Das Gutachten liegt nunmehr vor, wurde mir jedoch noch nicht zur Kenntnis gegeben. Es steht zu befürchten, dass der Zustand des Wehres als so schlecht eingeschätzt wird, dass eine Sanierung aus Sicht des Landes Thüringen als zu kostenintensiv und damit nicht durchführbar eingeschätzt würde.

Unser Chrysopras-Wehr hat für Bad Blankenburg als Eingang zum Schwarzatal herausragende Bedeutung für den Tourismus. Umgehungen für die Fische zur Herstellung der Durchgängigkeit sind mit vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand herzustellen, ohne das Wehr abzureißen. Stattdessen sollte in einer Gesamtmaßnahme die Sanierung unseres Wehres vorgenommen werden.

Der Zustand des Chrysopras-Wehres hat sich in den letzten Jahren, in denen nichts geschehen ist, allerdings immer weiter verschlechtert. Bereits ab 2010 hätte die Errichtung des genehmigten Umgehungsgerinnes in einem Zuge mit der Sanierung der Wehranlage durchgeführt werden können. Diese wäre zum damaligen Zeitpunkt mit deutlich niedrigeren Kosten möglich gewesen als heute.

Das Städtedreieck Rudolstadt - Saalfeld - Bad Blankenburg bewirbt sich in diesen Tagen um die Ausrichtung der Thüringer Landesgartenschau im Jahr 2014. Die Sanierung und Aufwertung des Wehres und seines Umfeldes als Eingang zum Schwarzatal ist ein wichtiger Bestandteil der in Bad Blankenburg geplanten Landesgartenschaumaßnahmen. Das Chrysopras-Wehr als südlicher Abschluss des geplanten Landesgartenschau-Kernbereiches ist für uns unverzichtbar.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Noch keine

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Ùjdonságok

  • Der Bürgerbeauftragte, dem der Petitionsausschuss im April 2017 einen Prüfauftrag in der Angelegenheit erteilt hatte, wurde zwischenzeitlich vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) darüber informiert, dass es bei der Durchführung von Bauleistungen zur provisorischen Notsicherung zu Verzögerungen gekommen sei, so dass die Maßnahmen nicht, wie vorgesehen, im November 2018 hätten abgeschlossen werden können. Im Zuge der Bauarbeiten sei festgestellt worden, dass die Baugrundverhältnisse ungünstiger seien als im Standsicherheitsgutachten eingeschätzt. Aus diesem Grund hätten parallel zu den Bauarbeiten weitere Baugrunderkundungen und Erkundungen der Bausubstanz des Wehrkörpers vorgenommen werden müssen. Im Ergebnis dieser... további

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