Piirkond : Hamburg
Haridus

Erhalten des Rechtsschwerpunkts inkl. Arbeitsrecht, Sozialökonomie Uni Hamburg

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Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
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  1. Algatatud detsember 2022
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  3. Esitatud 10.4.2024
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Wir fordern den Erhalt des Schwerpunkts Rechtswissenschaft und eine Neubesetzung der Arbeitsrechtsprofessur!

Nur dadurch kann der Studiengang Sozialökonomie seiner historischen Verantwortung gerecht werden.

Der Wegfall kommt nicht wegen fehlendem Interesse der Studierenden, sondern ist eine Konsequenz des kontinuierlichen Sparkurses im Bildungssektor!

Wir fordern die Berücksichtigung in den kommenden Haushaltsverhandlungen der Stadt Hamburg.

Selgitus

Tagtäglich sind Arbeiter*innen, Betriebsräte/Personalräte und Interessenverbände mit arbeitsrechtlichen Außeinandersetzungen konfrontiert. Gesetze und Rechtsprechungen werden im Alltag oft umgangen.

Die Universität Hamburg bereitet im Studiengang Sozialökonomie die zukünftigen Arbeitnehmer*innen und deren Vertretungen darauf vor arbeitsrechtliche Problemstellungen kritisch zu bearbeiten. 

Hierdurch hat die Universität Hamburg ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland und grenzt sich deutlich ab von den etlichen Möglichkeiten Arbeitsrecht aus Unternehmenssicht zu studieren.

Neben den Schwerpunkten VWL, BWL und Soziologie ist der Rechtsschwerpunkt mit Fokus auf Arbeits- und Wirtschaftsrecht wichtiger Bestandteil der interdisziplinären Lehre.

Am 30.05.2022 wurde die Studierendenschaft des Fachbereichs Sozialökonomie darüber informiert, dass durch das Wegfallen der Professur die Wahl des Schwerpunkts Rechtswissenschaft nicht weiter gewährleistet werden kann. 

Der Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg ist die Nachfolgeinstitution der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP). Diese wurde 1948 als Akademie für Gemeinwirtschaft von Gewerkschaften, Genossenschaften und SPD gegründet. Die Student*innen sollten sich zu kritischen Subjekten in den Fächern Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Soziologie und Betriebswirtschaftslehre entwickeln. Eine wichtige Dimension ist die Lehre des Arbeitsrechts, um die Kompetenzen von Interessenvertreter*innen und der abhängig Beschäftigten stärken zu können. In der Tradition der HWP muss Rechtswissenschaften weiterhin aus der Perspektive von lohnabhängig Beschäftigten betrachtet werden. 

 

Die Wissenschaftsminister*innen des Bundes und der Länder planen für den Zeitraum 2023 bis 2027 ein Investitionspaket von insgesamt 676 Millionen Euro zusätzlich, dass die Verbesserung von Forschung und Lehre an Hochschulen gewährleisten soll. Dies muss an der Universität Hamburg unter anderem auch dem Fachbereich Sozialökonomie zugutekommen. 

 

Die Rechtslage ist auf unserer Seite. Im Landesgesetz zur Bildung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg vom 8. Februar 2005 heißt es, es müsse sichergestellt werden, „dass im Rahmen der Fortführung bestehender und bei Entwicklung neuer Studienangebote das Profil der bisherigen HWP in der Lehre und bei der Zusammensetzung der Studierenden berücksichtigt wird.“ (§3 Absatz 3) 

Das „bisherige Profil“ kann also durch die Historie und der Intentionen der Gründungsgedanken so ausgelegt werden, dass der Rechtsschwerpunkt sowie Arbeitsrecht maßgebliche Bestandteile in der Sozialökonomie bleiben müssen. 

 

Um durch das Studium der Sozialökonomie weiterhin kritisch handlungsfähige Subjekte zu schaffen, ist der Rechtsschwerpunkt und Arbeitsrecht unabdingbar. 

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