Erhaltung des Tieskampwaldes

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Erhaltung des Tieskampwaldes in St. Michaelisdonn:"Zu fällen einen schönen Baum, brauchts eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert." (Eugen Roth) Der jüngste Wald Schleswig-Holsteins soll gerodet werden, um seine Fläche in Bauland umzuwandeln. Hierfür hat die untere Forstbehörde Anfang Juni 2019 einem Antrag des Investors auf Waldumwandlung stattgegeben, sowie die Fällungsgenehmigung erteilt.Wir wollen nun erreichen, dass die zuständigen Behörden diese von der unteren Forstbehörde getroffene Entscheidung noch einmal eingehend überprüfen und die Fällungsgenehmigung wieder zurückgenommen wird.Schon im Jahre 2018 hat es ausgiebige Begehungen und Musterungen des Tieskampwaldes durch den BUND gegeben. Schon damals hat der BUND in seiner Stellungnahme auf die besondere Bedeutung des Tieskampwaldes auch als Biotop hingewiesen. So wurde dort u.a. der Laich von Grasfröschen festgestellt und auch ein Exemplar eines Kammmolches auf einem direkt benachbarten Grundstück gefunden. Weiterhin wurden insgesamt 5 verschiedene Fledermausarten identifiziert (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und Braunes Langohr), die in diesem Wald zumindest ihr Jagdrevier haben. Darüber hinaus leben dort eine Vielzahl an Insektenarten und auch Säugetiere. Die Erhaltung dieses Waldes liegt gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 LWaldG im überwiegenden öffentlichen Interesse. Gerade in Schleswig-Holstein mit seinem geringsten Waldbestand aller Flächenländer (ca. 11%) und insbesondere in Dithmarschen, das innerhalb Schleswig-Holsteins nochmal der waldärmste Kreis ist (nur 3,3% Waldfläche), muss bereits existierender, entwickelter Wald unbedingt erhalten werden, anstatt ihn rein privatwirtschaftlichen Interessen zu opfern.Wie so oft, so wird auch im Fall des Tieskampwaldes argumentiert, es solle dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden und dafür müsse der Wald eben weichen. Dies ist jedoch ein reines Scheinargument, denn das benötigte Bauland könnte ebenso gut an anderen Stellen geschaffen werden - an Stellen an denen eben kein Wald steht und kein Biotop zerstört wird. Von wald- und biotopfreier Fläche ist genug Platz in und um St. Michaelisdonn herum für alle erdenklichen Bauvorhaben vorhanden, sodass es keinerlei zwingende Gründe für die Zerstörung eines Waldes gibt. Die Gemeinde hat sogar (zeitgleich mit der Überplanung des Tieskampwaldes) ein bereits existierendes, rechtsgültiges und deutlich größeres Baugebiet in Ortsrandlage wieder aufheben lassen. Eine völlig unverständliche Maßnahme, wenn nun behauptet wird, Bauland so dringend zu benötigen, dass dafür ein Wald weichen soll. Der Tieskampwald muss erhalten bleiben.

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  • 24.09.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 990 Mitzeichnern überstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung von Stellungnahmen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde geprüft und beraten. Der Fachbeitrag Natur- und Artenschutz zum B-Plan Nr. 33 „Tieskamp“ wurde ebenfalls in die Beratung miteinbezogen.Das Ministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei der Fläche Tieskampwald um eine durch Eigenentwicklung entstandene Waldfläche in einer Größe von rund 0,8 Hektar handele. Sie liege innerhalb des Siedlungsgebietes... további

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