Erhöhung der Entfernungspauschale

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Sammlung beendet

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Erhöhung der Entfernungspauschale gefordert.

Begründung

Die Kilometerpauschale beträgt, egal wie hoch die Energiepreise auch sind, seit vielen Jahren lediglich 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Erst ab dem 21. Fahrkilometer erhöht sich diese Pauschale um 5 Cent auf 35 Cent/km. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Betriebskosten für die ersten 20 km einer Fahrstrecke geringer sein sollen und warum eine angemessenere Pauschale erst ab Kilometer 21 gilt. Das für die Fahrt zur Arbeit oder zur ärztlichen Behandlung benutzte Fahrzeug hat pro Kilometer annähernd dieselben Betriebskosten; und zwar unabhängig von der Länge der Fahrstrecke bis zum Zielort. Im Gegenteil: Im Kurzstreckenbetrieb bis 20 Kilometer erreicht ein Verbrenner-getriebenes Fahrzeug gerade erst die für einen günstigeren Treibstoffverbrauch erforderliche Betriebstemperatur von ca. 80 Grad Celsius. D.h. die ersten 20 Kilometer müssten mit einer höheren Pauschale bedacht werden. Eine Ausnahme bilden Elektrofahrzeuge. Warum diese Fahrer von 35 Cent/km profitieren ist nicht nachvollziehbar, zumal die Wartungskosten eines Elektromotors im Gegensatz zum Verbrennungsmotor bei nahezu Null liegt. Natürlich fallen hier andere, aber weit niedrigere Kosten pro Kilometer an. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Kilometerpauschale seit vielen Jahren bei 30 Cent pro Kilometer fixiert blieb, obwohl die Preisspanne des Liters Diesel (als Beispiel) zwischen 99 Cent bis zu derzeit 1,70 €/ Liter betrug. In Kürze schon werden wir eine Verdopplung des Treibstoffpreises erreichen; die Kilometerpauschale müsste dementsprechend angepasst, d.h. verdoppelt werden da diese Betriebs-/ oder Werbungskosten auch tatsächlich entstehen und vom Arbeitnehmer aufgebracht werden müssen. Dasselbe gilt für die gestiegenen Material- und Arbeitskosten für die Wartung des Kraftfahrzeugs. Einzig und allein die Bundesrepublik Deutschland profitiert von den stetig steigenden Energiepreisen, die auch noch die darauf entfallende Mineralölsteuer mit einer Mehrwertsteuer belegt. Hierdurch liegt eine Mehrfachbesteuerung eines einzigen Produktes vor. Ein „Mehrwert“ für den Bürger welcher sich aus einer auf das eigentliche Produkt erhobenen Mineralölsteuer ergibt, vermochte bisher niemand den ich gefragt habe zu erkennen. Hier bitte ich um Erläuterung, warum eine Steuer besteuert wird und welcher Mehrwert sich aus einer Mineralölsteuer ergibt. Daher darf sich die Umsatz-/Mehrwersteuer von 19% lediglich ausschließlich auf den Warenwert des Produktes auswirken und nicht auf den Gesamtpreis pro Liter incl. der Mineralöl-Steuer. Hierdurch bleibt die Bundesrepublik gegenüber anderen Staaten der Euopäischen Union nicht konkurrenzfähig wie man an den Staatsgrenzen beim Tank-Tourismus deutlich erkennen kann. Man trägt darüber hinaus zur rasanten Verarmung der Menschen bei, die z.B. mit fossilen Brennstoffen (Öl/Gas) heizen müssen, weil sie z.B. als Mieter keine andere Möglichkeit haben, umweltfreundliche Heizenergien zu nutzen. Gerade kinderreiche Familien werden hier zum Opfer.

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