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Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, dass Gesetze dahingehend geändert werden, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit weit höheren Haftungsgrößen belegt werden. Ein aktueller Fall zeigt sehr deutlich, dass hier große Mankos vorliegen. Die Haftungen der Prüfer müssen erhöht werden.
Raison
Die Verantwortung, die ein Wirtschaftsprüfer hat, sollte sich auch in der Haftung widerspiegeln. § 323 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro. Ein selbständiger IT-Berater wird meistens gezwungen, eine Haftpflichtversicherung über 2 Millionen Euro abzuschließen. Hier passt das Verhältnis zu den Wirtschaftsprüfern ganz und gar nicht!
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