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Hyvinvointi

Erhöhung der Mindestpersonalvorgaben in Bremer Pflegeheimen

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Bremische Bürgerschaft Sozialdeputation
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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Ausgestaltung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes durch die Sozialdeputation der Bremischen Bürgerschaft sieht in der dazugehörigen Personalverordnung weiterhin vor, die Präsenzschlüssel von Pflegefachpersonen im Tagdienst auf 1:10 und im Nachtdienst von 1:50 festzusetzen.

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz und die dazu gehörende Personalverordnung (PersVBremWoBeG) befindet sich derzeit in der Anpassung, um auch die ambulanten Wohnformen zu integrieren. Da sich die Mitglieder der Bürgerschaft somit gerade mit dem Gesetz beschäftigen, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt um auf eine Veränderung im Personalschlüssel hinzuwirken.

Das Gesetz wurde zunächst am 01.06.2017 von der rot-grünen Mehrheit der Sozialdeputation beschlossen und soll voraussichtlich im Herbst diesen Jahres von der Bürgerschaft gesetzlich verankert werden. Das gilt es zu verhindern!

Statt dem Festhalten an Personalstandards, die eine gute, pflegerische Versorgung kaum möglich machen, ist eine Erhöhung der Mindestpersonalvorgabe von 1:8 im Tagdienst und 1:30 im Nachtdienst in Pflegeheimen im Bundesland Bremen angemessen. Bereits bei diesen Personalschlüsseln handelt es sich um Minimalstandards, die in keinem Fall unterschritten werden dürfen, da ansonsten die Qualität der pflegefachlichen Versorgung gefährdet ist und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beraubt werden könnten. Angaben zu Personalvorgaben sollten grundsätzlich auf der Grundlage pflegefachlicher Maßstäbe zur Qualitätsentwicklung bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen erfolgen und nicht am grünen Tisch ohne pflegefachliche Expertise entwickelt werden.

Wenn das Bundesland Bremen es schafft, das Gesetz in der jetzigen Fassung zu verabschieden, würden bestehende Mindestpersonalvorgaben weiterhin auf Kosten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Pflegefachpersonals durchgesetzt und Empfehlungen des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) und Pflegewissenschaft deutlich unterschritten werden.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Bremische Bürgerschaft bei der Bearbeitung des Gesetzentwurfes keinerlei pflegefachliche Expertise eingeholt hat.

Ziel dieser Petition ist es, dass das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz neu diskutiert und entsprechend angepasst wird. Dies muss vor dem Hintergrund pflegefachlicher und wissenschaftlicher anerkannter Standards zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsqualität von Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen geschehen und mit der Beteiligung der Experten des DBfK Nordwest, der Pflegewissenschaft sowie den Heimbeiräten.

Empfehlungen zur Personalsituation in der Pflege sind hier zu finden: https://www.dbfk.de/media/docs/download/DBfK-Positionen/Positionspapier-Personalbemessung-in-stationaerer-Altenpflege-2016-05-30.pdf

Perustelut

Die Erhöhung der Mindestpersonalvorgabe ist aus unterschiedlichen Gründen notwendig:

  • Menschen mit Pflegebedarf haben das Recht auf eine qualitätsgesicherte, an ihrem persönlichen Bedarf ausgerichtete, Fähigkeiten fördernde und menschenwürdige Pflege, Unterstützung und Zuwendung bis zum Lebensende.

  • Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen sind im Durchschnitt älter und der Anteil an multimorbiden und kognitiv eingeschränkten Gesundheitszuständen ist deutlich angestiegen. Dadurch werden die Krankheitsbilder komplexer, der Pflege- und Zeitaufwand für die Betreuung steigt damit.

  • Darüber hinaus hat sich der Umfang der medizinisch-pflegerischen Interventionen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen stark ausgeweitet.

  • Die hohe Krankheitsquote, die Berufsflucht und das häufige Auftreten von Burnout bei Beschäftigten in der stationären Altenpflege ist Ausdruck der anhaltenden Arbeitsüberlastung.

Angesichts dieser Aspekte scheint ein Festhalten an den bisherigen Personalschlüsseln indiskutabel. Einmal mehr würde mit dem vorliegenden Gesetz dem, was nur ausgebildetes Personal schafft, nicht mit Wertschätzung, sondern mit Ignoranz begegnet. Weniger Pflegefachpersonal bei steigenden komplexen pflegerischen Anforderungen führt zwangsläufig zu einer mangelhaften Versorgung pflegebedürftiger Menschen und Überlastung der beruflich Pflegenden.

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Petentinnen und Petenten,

    vielen Dank für Ihre Unterstützung - durch Ihre Unterschrift zur Petition „Erhöhung der Mindestpersonalvorgaben in Bremer Pflegeheimen“ haben Sie zu einer Auseinandersetzung mit der Fachkraftquote in Bremer Pflegeeinrichtungen beigetragen. Nun sollen die Unterschriften direkt an die Bremer Senatorin Anja Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen) am Rande der kommenden Landtagssitzung der Bürgerschaft in Bremen am 21.09.2017 ab 18:00 Uhr übergeben werden – mit Ihnen haben sich knapp 1.800 Bremer und Nicht-Bremer dafür ausgesprochen, mehr Pflegefachpersonen in Heimen und Pflegeeinrichtungen einzustellen.

    Laut Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz betreut im Tagdienst eine Pflegefachperson bis zu zehn Bewohnerinnen und... enemmän

  • Petition in Zeichnung

    ajankohtana 4.9.2017

    Liebe Unterstützende der Petition "Erhöhung der Mindestpersonalvorgaben in Bremer Pflegeheimen",

    zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Unterschrift und bei den vielen von Ihnen, die geholfen haben, die Petition zu verbreiten, bedanken!

    Jedoch gibt es noch viel zu tun! In einer Podiumsdiskussion mit Bremer Politiker*innen am 21.08 wurde klar deutlich, dass die Bremer Politik den Gesetzentwurf noch im September durch den Bremer Landtag verabschieden möchte. Es liegt zwar ein Änderungsvorschlag der Linken vor, dieser sieht aber nur eine Verbesserung der Fachquote in der Nacht vor und wird höchstwahrscheinlich keine Änderung bewirken können. Auch machte die Sozialsenatorin Stahmann in der aktuellen Stunde in der Bremer Bürgerschaft am 23.08... enemmän

Väittely

Bremen schneidet lt. GKV-Spitzenverband von allen Bundesländern seit Monaten in der medizinischen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen am schlechtesten ab! Angehörige und Pflegekräfte berichten von immer mehr nicht verantwortbaren Zuständen und Medien berichten darüber. Beim vorliegende Entwurf des BremWoBeG und der Personalverordnung besteht also noch erheblicher Änderungsbedarf!

Gegen das unterschreiben der Petition spricht, dass die "Aufforderung" zum unterschreiben mal wieder von dieser nervigen Dame versandt wurde, die einem den virtuellen Briefkasten mit allerlei (endlos) langen Mails vollstopft! Da es keine Handhabe gibt der Dame das Handwerk zu legen (immer wieder neue Absender...) fordere ich hier somit dazu auf, KEINE Petitionen zu unterschreiben zu denen man mit den nervigen Mails aufgefordert wird.

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