Область: Ульм
Дорожном движении

Erhöhung des Tempolimits auf der B10 von Dornstadt / Lehr Ri. Ulm

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Regierungspräsidium Tübingen
65 Поддерживающий 14 через Ульм

Заявитель не подал петицию.

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  1. Начат 2018
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

Das Tempolimit auf der B10 bei Dornstadt soll von 100 auf 120 km/h angehoben werden. Im weiteren Streckenverlauf soll das Tempolimit ab Lehr in Fahrtrichtung Ulm bis vor den Lehrer-Tal-Tunnel von 70 km/h auf 100 km/h angehoben werden.

основания

Das vom Regierungspräsidium Tübingen in Auftrag gegebene Gutachten für ergänzende Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ulm (vom August 2011) betrachtet die aus dem Maßnahmenpaket M1 resultierenden Auswirkungen gesammelt, ohne einen Nachweis zur Wirksamkeit der Luftreinhaltung durch einzelne Tempobegrenzungen zu erbringen. Insbesondere die Wirksamkeit der Luftreinhaltung durch Tempobegrenzungen auf der B10 von Dornstadt kommend in Fahrtrichtung Ulm wird in dem Gutachten nicht belegt.

Aufgrund folgender Gründe ist in jeder Hinsicht davon auszugehen, dass die Tempobegrenzung auf Tempo 70 ab Lehr in Hinblick auf die Luftreinhaltung unwirksam ist:

  • Auf dem Streckenabschnitt herrscht ein Gefälle. Ausgehend von Tempo 100 kann selbst bei älteren Automodellen nahezu ohne Kraftstoffeinsatz die Geschwindigkeit bis zum Lehrer-Tal-Tunnel aufrechterhalten werden. Die Schadstoffbelastung bei Tempo 100 liegt daher nur unwesentlich über der Schadstoffbelastung bei Tempo 70. Zusätzlich bremsen in der Praxis viele Autofahrer ausgehend von Tempo 100 auf Tempo 70 ab. Dies verursacht zusätzliche Imissionen und hindert den Verkehrsfluss.

  • Im Gutachten wird für Ulm die Hauptwindrichtung aus West / Süd-West kommend angegeben. An kaum einem Tag im Jahr erreichen Emmissionen dieses Streckenabschnitts überhaupt die Messpunkte in der Karlstr, Zinglerstr, Neue Str, Hindenburgring, etc. in Ulm. Sollte dies doch der Fall sein, ist ohnehin von ausreichendem Luftaustausch durch starke Ostwinde auszugehen, sodass die Grenzwerte dadurch nicht überschritten werden.

  • Durch die Tempolimits verlagert sich der Verkehr lt. Gutachten zu teils ungünstigeren Verbindungen, wodurch - wie im Gutachten vermerkt - aufgrund der Verkehrsverlagerung auf Nebenstrecken mit 107% der NOx-Emissionen zu rechnen ist.

  • Die Verlagerung von Fahrten ist nicht hinlänglich belegt.

  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Gutachten selbst angezweifelt: "[...] Demnach sind an der B 10 zwar Verringerungen der Immisssionen zu erwarten, die entspr. Tab. 1.1. jedoch nicht zu einer Einhaltung des NO2-Grenzwertes und des PM10-Kurzzeitwertes führen. An den weiteren Straßen sind nur geringe Änderungen der Immissionen prognostiziert, die überwiegend zu keiner Änderung der Beurteilung führen."

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