Erlass eines Abstandswahrungsgesetzes zwischen Biogasanlagen & Wohnbebauung

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Herr Frank Gregorzewski, Niedersaechsisches Ministerium fuer Umwelt
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Seit Oktober 2011 fuehren wir einen Rechtsstreit gegen die Errichtung einer bereits vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg genehmigten priviligierten Biogasanlage, die unmittelbar vor unserem denkmalgeschuetzen Bauernhof, den wir als Wohnstaette und als Gasthof "Kathenhof" ( https://www.kathenhof.com)) nutzten, entstehen soll. Unser Hof wird hinter dieser monstroesen industriellen Methangasanlage schlichtweg verschwinden. Wir fuerchten nicht nur um unsere Existenz, den Wertverlust unserer Immobilie und den Verlust unserer Lebensqualitaet, sondern auch um unsere Gesundheit, denn die Outputstoffe der Biogasanlagen wie Methan, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff sind Atemgifte. Ferner ist Formaldehyd im "gereingten" Abgas von den Blockheizkraftwerken enthalten und die Giftigkeit dieses Stoffes wirkt bei laengerfristiger Exposition krebserregend. Dem Genehmigungsbescheid sind diesbzgl. verwirrende Grenzwerte zu entnehmen. So darf das Abgas nicht mehr als 60mg/m3 Abluft enthalten. Wie sollen Anwohner aber wissen, ob dieser Wert eingehalten wird? Warum gibt es nicht einfach ein Gesetz, dass Sicherheitsabstaende zu emittierenden Anlagen festlegt? Hierzu werden lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die "Kommission fuer Anlagensicherheit" des Bundesministeriums raet zu einem Abstand von 398 m zwischen Biogasanlage und Wohnbebauung. Dieser Abstand wird in unserem Fall um ueber 300 m unterschritten. Ebenso beunruhigend ist, dass Ammoniak ( welches Pflanzen absterben lassen kann ) bei der Gaerresttrocknung entweicht. Anhand der Inputmenge ergibt sich in unserem Fall ein Wert von 30mg/m3, fuer den die 'Landwirtschaftskammer Niedersachsen' einen Abstand von 180 m zu empfindlichen Pflanzen vorschlaegt. Folglich ist unser 200 Jahre alter Eichenbestand gefaehrdet, denn dieser wird sich nur ca. 50 m von der Biogasanlage entfernt befinden. Wir haben unsere Bedenken im Niedersaechsischen Ministerium fuer Umwelt ( Referat 33, Anlagensicherheit, Stoerfallvorsorge ) vorgetragen. Herr Gregorzewski liess uns folgende Antwort zukommen:" Das Wohnen im Aussenbereich ist mit einem immissionsschutzrechtlich geringeren Schutzanspruch verbunden. Zu ihrer Frage nach einem Abstandswahrungsgesetz teile ich Ihnen mit, dass mir hierzu keine Gesetzesinitiativen bekannt sind. Nach der aktuellen Rechtslage sind im vorliegenden Fall keine Abstandsregelungen heranzuziehen." Wir fragen uns, ob denn der Mensch im Aussenbereich gesundheitlich belastbarer ist? Wer erlaesst denn diese sogenannten Zumutbarkeitskriterien? Sicherlich niemand, der im Aussenbereich lebt. In unserem Fall kam dieser mangelnde Schutzanspruch bereits zweimal zum Tragen. 1996 wurde ein Schweinemaststall 150 m vor unserem Hof errichtet. Dieser Stall soll nun durch die Biogasanlage "aufgewertet" werden. Seit 2001 rotieren 5 laermende Windraeder hinter unserem Hof ( Abstaende zw. 400 m - 700 m). Der Windpark wird 24 Std. an 365 Tagen im Jahr betrieben. Gleiche Betriebszeiten werden in Zukunft auch fuer die Biogasanlage gelten. 12.000t Gelfuegelmist und Guelle werden dann durch LKWs und Traktoren angeliefert. Schon alleine der Verlust der Lebensqualitaet der uns durch die Laermbelaestigung hier zugemutet wird, ist nicht nachvollziehbar . Selbstverstandlich wird im Genehmigungsbescheid auf einzuhaltende Immissions-Richtwerte fuer Laerm und Geruch hingeweisen. Gewissheit, ob diese Werte ueberhaupt eingehalten werden koennen, erhaelt man aber erst nach dem Bau der Anlage, aber auch nur dann, wenn man als Anwohner ein kostspieliges Immissionsgutachten in Auftrag gibt. Die bundesweit aktiven "Initiativen-mit-Weitblick" ( https://www.initiativen-mit-weitblick.de ), die u.a. Aufklaerungsarbeit zu Biogasanlagen leisten, gab erst juengst bekannt, dass viele priviligierte Anlagen zum einen die Voraussetzungen und Gesetzesauflagen nicht erfuellen und zum anderen bereits im Vorfeld nicht haetten gebaut werden duerfen. Nicht ohne Grund havarieren woechentlich Biogasanlagen, weil fachmaennische Aufsicht und Betriebsfuehrung fehlen. Bei groesseren Stoerfallen in der juengsten Vergangenheit kam es neben erheblichen Umweltschaeden auch zum Verlust von Menschenleben ( s. hierzu u.a. Spiegel 29/2012, "Die Bauernopfer" ).

Indoklás:

Es liegen inzwischen zuviele Fallstudien vor, in denen betroffene Buerger den Kampf gegen die Errichtung einer emittierenden Biogasanlage verloren haben, denn die zustaendigen Behoerden wollen die Risiken, die von den Anlagen ausgehen, nicht eingestehen. Wir sind durchaus kein Einzelfall. In unserer Region ( Landkreis Vechta/ Cloppenburg ) ist der Wildwuchs von Biogasanlagen besonders anschaulich. Der Gesetzgeber haette schon laengst handeln und zum Schutz von Anwohnern ein Abstandswahrungsgesetz erlassen muessen. Wirtschaftlichen Interessen scheinen aber die einzigen zu sein, die verfolgt werden. Die Gewerbeaufsichtsaemter duerfen sich nicht laenger den aktuellen Forschungsergebnissen und vorliegenden Unfallmeldungen gegenueber verschliessen und zulassen, dass Menschen unmittelbar neben einer Anlage leben muessen, die nicht einmal von ausgebildetem Fachpersonal betrieben wird. Fotos die stuemperhafte Wartungsarbeiten und Schaeden an Biogasanlagen veranschaulichen finden Sie u.a. unter https://www.das-ib.de". Unter diesem Aspekt ist es besonders besorgniserregend, dass unser Nachbar die Biogasanlage groesstenteils selber bauen darf. Hilfe!

Wird diese industrielle Anlage gebaut, dann leben wir fortan in Angst, denn Stoerfaelle kuendigen sich nicht an. Darueberhinaus verlieren wir mit der Errichtung unsere Kunden, somit die Existenz, unsere Lebensqualitaet und unsere Gesundheit: kurzum: wir verlieren Alles.

Bitte unterstuetzten Sie uns mit Ihrer Unterschrift in dem Kampf gegen die Errichtung der Biogasanlage, damit es uns gelingt endlich einen Praezedenzfall fuer das Land Niedersachsen zu schaffen und es somit in Zukunft kein aussichtsloses Unterfangen mehr ist, gegen diese soziale Ungerechtigkeit anzugehen.

Vielen Dank

Familie Dierken vom Kathenhof, Ellenstedt

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    2018. 10. 12. -on,-en,-ön,-án,-én

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Änderungen an der Petition

    2013. 06. 19. -on,-en,-ön,-án,-én
  • Änderungen an der Petition

    2013. 06. 19. -on,-en,-ön,-án,-én

In einem Bundesland in dem es mehr Schweine als Menschen gibt, schade dass die kein Wahlrecht haben, und die Schweine und Geflügel-Mast alles andere als BIO ist, verkauft man die Profit orientierte Verwertung deren Fäkalien unter dem Deckmantel BIO-Gasanlage, geht es noch? Das hat mit Energiewende nichts zu tun, hier geht es nur um Profit. Und weil der Bauer mit dem Politiker gut kann, und sein Grundstück nun mal da ist wo es ist, baut man das, ohne Sicherheitsabstand direkt neben ein Denkmal geschütztes Wohngebäude. Wo leben wir? Was ist denn das für ein Filz?

Keiner will negative Einflüsse auf sein Eigentum. Auf der anderen Seite wollen eine große Mehrheit der Bürger die Energiewende, um den Klimawandel aufzuhalten.Man braucht dazu Alternativen, für die Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Leider denken immer noch zu viele Menschen, der Strom käme ja aus der Steckdose und handeln nach dem Sankt Floriansprinzip: "Verschon mein Haus, zünd andere an." Eine Petition, die neben Einzelpersonen auch die Allgemeinheit betrifft, muss solche Alternativen auch aufgezeigen. SONST KANN DIE ENERGIEWENDE NICHT GELINGEN!

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