Erleichterung bei der Gewährung von Wohngeld (im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Grenze zum "erheblichen Vermögen" im Sinne des § 21 Nr. 3 Wohngeldgesetz für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied von zurzeit 60.000 Euro auf 80.000 Euro anzuheben.

Begründung

“Nur grobe RichtwerteDas Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit rechtskräftigen Urteil vom 28.03.2012 – Az.: OVG 6 B 4.11 entschieden, dass eine höhere Freigrenze von 80.000 Euro gilt. Das Gericht sah die Grenze von 60.000 Euro als überholt an, da es sich bei ihr um ein Relikt aus den 1990er Jahren handelt, welches sich an den damaligen Freibeträgen für die Vermögensteuer orientiert – damals 120.000 Deutsche Mark.Bundesverwaltungsgericht bestätigtDiese Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Revisionsverfahren vom 18.04.2013 (Az.: BVerwG 5 C 21.12) bestätigt und führte aus, dass es sich bei der Regelung in den Verwaltungsvorschriften nur um grobe Richtwerte handle, da sich die Regelungen in den Verwaltungsvorschriften an dem nicht mehr geltenden Vermögenssteuergesetz orientierten. Einzelfallabhängig kann demnach auch bei höherem Vermögen noch Wohngeldanspruch gegeben sein.”

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