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Erleichterung der Nutzung von Behindertenparkplätzen

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Petitionsausschuss des deutschen Bundestags
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  1. Začelo 2019
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Neuspešen

Die Voraussetzung um einen Parkausweis für Behinderte zu bekommen sind sehr hoch, lt. §229 SGB IX Satz (3):

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind...

So haben z.B. Mitbürger mit irreversiblen Schäden am Bewegungsapperat bzw. Wirbelsäule, die sich nur mit zwei Gehhilfen fortbewegen können, aber glücklicherweise noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, keine Change einen Parkausweis für Behinderte. Eine Teilhabe am öffentlichen Leben ist daher für diese Personen unnötig erschwert. Behindertenparkplätze vor öffenlichen Einrichtungen dürfen nicht genutzt werden, obwohl die oft genug leer stehen.

Ziel soll sein den §229 SGB IX so zu ändern, dass Menschen die medizinisch nachweislich dauerhaft auf die Nutzung von zwei Gehhilfen angewiesen sind, den Eintrag "aG" (außergewöhlich Gehbehindert) erhalten und der GdB als Voraussetzung zum Erhalt eines Parkausweises für Behinderte auf 60% gesenkt wird.

razlog

Jeder Mensch kann durch körperlichen Verschleiß, Krankheit oder Unfall in die Situation kommen, dass er dauerhaft auf die Nutzung von zwei Gehhilfen angewiesen ist. Und dabei ist man doch froh nicht dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein.

Für Bund, Länder und Kommunen entstehen keine Mehrkosten, wenn diese Petition erfolgreich ist.

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