Região: Alemanha

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Berücksichtigung diverser Empfehlungen zum Gesetzgebungsverfahren EEG 2016

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
72 Apoiador 72 em Alemanha

A petição foi terminada.

72 Apoiador 72 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Betreff: Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2016Der Deutsche Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung und der nationale Gesetzgeber nachfolgend aufgeführte Empfehlungen noch im begonnenen Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2016 einfließen lassen.

Razões

Die Bundesregierung hatte sich sowohl beim G7-Gipfel in Elmau als auch bei der Klimakonferenz in Paris erfolgreich für die beschleunigte Dekarbonisierung der Energiewirtschaft eingesetzt. Es gab in beiden Fällen einstimmige Beschlüsse. Doch national wird insbesondere das EEG seit Jahren so verändert, dass weiter für die traditionelle Energiewirtschaft - mit billigen Zertifikaten ausgestattet - unnötige CO2-Emissionen profitabel sind.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 15. Februar 2016 das Eckpunktepapier zum EEG 2016 erneut überarbeitet und an die übrigen Ressorts versandt. Der Kabinettsbeschluss ist für März 2016 vorgesehen.Meine Empfehlungen lauten:1.(1)Verzicht auf Ausbaukorridore.2.(2)Wenn Ausbaukorridore aus übergeordneten Gründen definiert werden sollen, müssen aufgrund der im Pariser Abkommen beschlossenen Ziele für Deutschland erheblich größere Klimaschutzanstrengungen als bisher geplant unternommen werden; d. h. Ausbaukorridore⦁omüssen insbesondere für Windenergie an Land und Photovoltaik ein Vielfaches der vorgesehenen Menge betragen und⦁odürfen nicht durch andere regenerative Energieträger begrenzt werden.⦁(3)Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für die dezentrale und bürgernahe Windenergie an Land. Das Referenzertragsmodell muss unbedingt mit validen Messergebnissen aus allen deutschen Regionen unterlegt werden. Daraus müssen faire Korrekturfaktoren erstellt werden, die einen wirtschaftlichen Betrieb auch durch Kleinunternehmen ermöglichen.⦁(4)Die ungekürzte Umsetzung der De Minimis-Regelung für Bürgerwindparks, d. h. die Befreiung von Ausschreibungen und weiteren Einschränkungen. Eine valide Festvergütung für maximal sechs Anlagen mit maximal 18 MW, wie sie von der EU-Kommission am 6. Januar 2016 bestätigt wurde, ist zu gewähren.⦁(5)Verbesserte Rahmenbedingungen für die Markteinführung der Speichertechnologie u. a. für ⦁oKurzzeit-Pufferspeicher auf Basis aufladbarer Batterien und⦁oLangzeit-Stromspeicher auf chemischer Grundlage, Power to Liquid und Power to Gas.⦁(6)Sauber erzeugter Strom (z. B. Sonnen- und Windenergie) ist von der EEG-Umlage freizustellen, soweit er – auch bei Zwischenspeicherung – im gleichen Gebäude, auf angrenzenden Grundstücken oder in definierten Quartieren verbraucht wird.⦁(7)Die „zusätzliche Bestrafung“ sog. erweiterter Selbstversorgungsmodelle durch die Belastung mit der EEG-Umlage ist zu beseitigen. Bei erweiterten Selbstversorgungsmodellen erfolgen die Erzeugung sauberen Stroms (insbesondere aus regionalen Solar- und Windkraftanlagen) und dessen regionaler Verbrauch direkt und kostendeckend in einer wirtschaftlichen Einheit. Erweiterte Selbstversorgungsmodelle sind beispielsweise genossenschaftlich organisierte Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften. Mit den innerhalb solcher erweiterten Selbstversorgungsmodelle gehandelten sauberen Strommengen ist das EEG-Konto bereits entlastet. Dennoch werden solche erweiterten Selbstversorgu

Link para a petição

Imagem com código QR

Deslizamento destacável com código QR

fazer o download (PDF)

Novidades

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora