Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Ergänzung von § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
68 Unterstützende 68 in Deutschland

Sammlung beendet

68 Unterstützende 68 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 37 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien - Absatz 1 Nummer 3 - um die drei Buchstaben J), K) und L) zu ergänzen. Dadurch werden die Gebote für Solaranlagen um drei neue Flächenkategorien erweitert. Gebote sind somit auch zulässig.J) auf jeder Fläche, die ehemals zur Atomenergie-Produktion gedient hat. K) auf jeder Fläche, die als Braunkohle-Tagebau ausgewiesen ist, aber noch nicht abgebaut wurde.L) auf jeder Fläche in Windparks.

Begründung

Durch die Einbeziehung weiterer Flächenkategorien, die an den Ausschreibungen für Solaranlagen teilnehmen dürfen, werden verschiedene Vorteile erzielt:J) auf jeder Fläche, die ehemals zur Atomenergie-Produktion gedient hat. Vorteil hier ist, dass alle bereits rückgebauten Bereiche ehemaliger Atomkraftwerke erneut der Energieerzeugung dienen können, sogar in Form nachhaltig genutzter Solarenergie. Das gesamte ehemalige Betriebsgelände des Atomkraftwerkes kann so sinnvoll genutzt werden, förderlich sind dabei auch die bestehenden Anbindungen an das Elektrizitätsnetz. K) auf jeder Fläche, die als Braunkohle-Tagebau ausgewiesen ist, aber noch nicht abgebaut wurde.Voteil hier ist, dass sich für Braunkohle-Tagebaue auch ohne Abbau der Braunkohle eine ökonomische Nutzungsperspektive ergibt, die zudem auch noch unser Klima und unsere Umwelt entlastet. Dadurch werden in den ehemaligen Braunkohle-Abbau-Regionen Arbeitsplatzperspektiven geschaffen, zudem ergibt sich für die Inhaber der Abbaurechte eine Alternative zum Abbau der Braunkohle. Die verfügbaren Flächen sind als erheblich zu bezeichnen. L) auf jeder Fläche in Windparks.Die Vorteile dieser Flächen sind neben dem bestehden Anschluss an das Elektrizitätsnetz auch die Tatsache, dass das Landschaftsbild durch die WIndräder bereits beeinflusst wurde und eine zusätzliche Beeinflussung des Landschaftsbildes durch die Solarenergieanlagen nur minimal ausfällt. Die kombinierte Nutzung der Wind- und Solarenergienutzung wird bereits an mehreren Orten in Deutschland betrieben, so beispielsweise in Saerbeck, NRW. Zur besseren Anwendbarkeit des neuen Flächenkriteriums kann auch ein Maximalabstand von beispielsweise 400 m zur nächstgelegenen Windenergieanlage beschlossen werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Ausbau der Solarenergienutzung wie der Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt in den nächsten Jahren erheblich angehoben werden muss, um die international vereinbarten Klimaschutzziele einhalten zu können. Daher ist es sinnvoll, auch den dafür zur Verfügung stehenden Flächenhorizont sinnvoll zu erweitern.Dazu aus der Zusammenfassung der Sektorkopplungsstudie von Prof. Dr.-Ing Quaschning: "Für die regernative Stromerzeugung wird für das Jahr 2040 für Onshore-Wind-kraft eine installierte Leistung von 200 GW, für die Offshore-Windkraft von 76 GW und für die Photovoltaik von 400 GW empfohlen. Der erforderliche Nettozubau beträgt für die Onshore-Windkraft 6,3 GW, für die Offshore-Windkraft 2,9 GW und für die Photovoltaik 15 GW pro Jahr." https://www.volker-quaschning.de/publis/studien/sektorkopplung/index.php"Wenn der letzte Schmetterling stirbt, weiß er nicht, daß er der letzte ist. Aber wir Menschen können wissen, daß wir die letzte Generation sein können. Für Menschen ist es nie zu spät. Nicht nur in der Liebe, auch in der Politik passieren Wunder." Franz Alt

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