Reģions: Vācija

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Staatliche Zuschüsse bei Kauf/Installation neuer Solaranlagen und Energiespeicher anstelle von EEG-Vergütungen

Lūgumraksta iesniedzējs
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
122 Atbalstošs 122 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

122 Atbalstošs 122 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition soll erreicht werden, dass 30 % Staatsförderung bei Kauf und Installation von neuen Solaranlagen und Energiespeichern eingeführt wird. Einspeisevergütung und EEG-Umlage für neue Solaranlagen sollen aufgehoben werden. Auch Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen entfallen.

Pamatojums

Zur Zeit sind in Deutschland nur 1,58 Millionen Solaranlagen in Betrieb, die 6 % des Stromverbrauchs in Deutschland decken. Dabei sind aber noch nicht einmal 10 % der Dächer mit Solarzellen ausgestattet.Die Installation der erforderlichen Solaranlagen ist möglich. Im Prinzip ist es auch möglich, lokale Solarkraftwerke zu installieren, um Solarenergie für Anwohner und Unternehmen zu liefern.All dies kann in einem relativ kurzen Zeitraum von 10 Jahren durchgeführt werden.Um dies zu tun, müssen die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über die Einspeisevergütung und EEG-Umlage für neue Solaranlagen aufgehoben werden, wie auch Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und im Erneuerbare-Energien-Gesetz entfallen und soll 30 % Staatsförderung bei Kauf und Installation von neuen Solaranlagen und Energiespeichern eingeführt werden.Berechnung der EEG-Umlage ist ungerecht, undurchsichtig und ist ein fruchtbarer Boden für Korruption:Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in die Stromnetze eingespeist werden muss. Die Übertragungsnetzbetreiber, die für die Infrastruktur der Stromnetze zuständig sind, müssen solchen Strom gemäß Vergütungspflicht einkaufen. Die Einkaufspreise sind dabei ebenfalls per EEG geregelt. Die Netzbetreiber verkaufen den EEG-geförderten Strom an der Strombörse. Die Differenz, die Ihnen durch die Einnahmen und Ausgaben dieses Stromhandels entsteht, wird durch die EEG-Umlage ausgeglichen.Diese Umlage haben die Endverbraucher als Teil des Strompreises zu bezahlen. Vielfach wird sie als die Kosten bezeichnet, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen. Dies ist allerdings umstritten. Denn mit den Vergütungen werden die Vollkosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziert, während die Strompreise an der Börse auf Basis der Grenzkosten ermittelt werden. Diese sind derzeit deutlich niedriger als die Vollkosten neuer Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerke. Da aufgrund des Atomausstieges bis 2022, des insgesamt veralteten konventionellen Kraftwerksparks und der Anforderungen des Klimaschutzes eine Modernisierung des deutschen Kraftwerkparks ohnehin ansteht, müssten zur Ermittlung der tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien durch das EEG nicht die Börsenpreise für Strom, sondern die Stromgestehungskosten konventioneller Kraftwerke verwendet werden.Die jährliche EEG-Umlage - Berechnung ist für die Öffentlichkeit so geschlossen, dass sie in offenen Quellen nicht gefunden werden kann und daher nicht kontrolliert werden kann.Durch Einspeisevergütungen nach EEG steigen für alle die Strompreise. Bestimmte Industriekonzerne sind von EEG-Umlage-Beiträgen befreit, wodurch für viele Bürger*rinnen der Strompreis noch stärker

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