Kraj : Nemecko

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Streichung der Kürzung der Solarförderung bei Photovoltaik-Dachanlagen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Preposielanie

Der Bundestag möge beschließen ...1. Die geplante 20% Sondertarifkürzung für PV-Dachanlagen ist aus dem Energiesammelgesetz ersatzlos zu streichen2. Die angebliche Überförderung ist auf Grundlage von tatsächlichen Investitionsdaten zu evaluieren . (Grundlage Stück 79 Datensätze 500-750kWp aus 09-2018/Datenbestand Bundesnetzagentur)3. Eine Übergangsfrist auf alter Gesetzesgrundlage (Tarif) von min 6 Monate ist einzuhalten4. Weitere Nachbesserungen sind erforderlich

Dôvody

Eine Übergangsfrist von wenigen Wochen widerspricht angesichts Projektvorlaufzeiten von 6 Monaten mit teilweise bereits rechtsverbindlichen Verträgen weder demokratischen Grundwerten noch dem Verständnis für Vertrauensschutz. Die Sondertarifkürzung würde zu einem massiven Einbruch im Bereich der Photovoltaik-Dachanlagen führen. Dachanlagen sind ökologisch wertvoll, extrem nachhaltig und gesamtwirtschaftlich sinnvoll (keine Agrarflächen, keine Trassenprobleme, dezentrale Stromproduktion). Es ist mit Blick auf den Klimaschutz unverantwortlich, diesen Bereich auf unrichtiger Datengrundlage zu beschränken. Die geplante Sondertarifkürzung ist hinsichtlich der Grundlagen unzureichend belegt. Es wurden keine echte Investitionsdaten aus Sicht eines Investors abgefragt und nicht die komplette Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur kennt alle angemeldeten Datensätze und es gibt für einen repräsentativen Monat nur einem überschaubare Anzahl zu prüfender Daten. Wir fordern eine Datenevaluierung auf echter Grundlage. Das ist zumutbar und angemessen.Verbände, Branchenexperten, Hochschulen und der Bundesrat haben die Grundlagen der Sondertarifkürzung qualifiziert widerlegt. Diese Hinweise sind ernsthaft zu prüfen! Sofern die Sondertarifkürzung von 20 % mit einer angebliche EU-Vorgabe begründet wird, ist diese im Zusammenhang unzutreffend. Das EEG sieht bereits heute Regelmechanismen zur Kürzung des Vergütungstarifs vor. Seit 1.8.2018 bis Mitte 2019 sind das bereits 12 %. Eine kumulative Kürzung ist nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Wir wünschen uns auch im Verhältnis zur EU mehr Rückgrat und Stehvermögen und weniger Oberflächlichkeiten. Das Gesetz wurde völlig überhastet eingebracht. Es besteht keine Veranlassung, ohne klare Erkenntnislage derart dramatische Einschnitte vorzunehmen. Auch die Zubauzahlen in der Photovoltaik zeigen keinerlei Überhitzung, sondern erstmals seit Jahren ein knappes Erreichen des ohnehin zu niedrigen Korridors. Die Energiewende wurde bislang zu einem großen Teil von Investoren und Banken getragen. Diesen Investoren wird die Vertrauensgrundlage entzogen. Es wird wertvolles Kapital für zukünftige Aufgaben verspielt. Ein Einbruch bei den Dachanlagen muss verhindert werden. Dieser wäre dramatisch für den Klimaschutz und entzieht allen Folgekonzepten wie Elektromobilität, Stromspeicher oder power to Gas (Wasserstoff) die konzeptionelle Grundlage. Dieses Gesetz und die Sondertarifkürzung ist völlig unverantwortlich für den Klimaschutz. Alle Initiatoren verlieren jede Glaubwürdigkeit. Diese Initiative / Petition wird von mehreren erfahrenen und branchenkundigen Experten und Projektentwicklungsfirmen unterstützt. Wir kennen alle Investitionsfälle unserer Investoren und Partner wissen, dass die Überforderung und Überrenditen nicht gegeben ist

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