Kultur

Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg
96 Unterstützende 47 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

96 Unterstützende 47 in Baden-Württemberg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Hiermit möchten wir die Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg anregen.

Durch das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 ist die elektronische Registerführung ab dem 1. Januar 2014 für alle Standesämter verbindlich vorgeschrieben. Die bisherigen, papierenen Standesregister wurden dadurch spätestens zum 31. Dezember 2013 geschlossen. Somit bilden die Erst- und Zweitbücher der Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die bislang von den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden in den Landkreisen verwahrt wurden, einen geschlossenen, zeitlich abgegrenzten Bestand. Die Überlieferungen beginnen somit in den vormals badischen Landesteilen am 2. Februar 1870, in den einstmals preußischen am 1. Oktober 1874 und in den ehemals württembergischen sowie den hessischen Landesteilen am 1. Januar 1876. Die Überlieferungen enden landesweit am besagten 31. Dezember 2013.

Die Zweitbücher und ggf. dazugehörige Akten sollen in einem zentralen Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg vereint und archiviert werden.

Begründung

Ein Personenstandsarchiv, in dem alle Zweischriften der Personenstandsregister aus Baden-Württemberg (die Erstschriften werden von den Standesämtern bei ihrer Arbeit noch benötigt) zentralisiert wären, brächte viele Vorteile.

Ahnenforscher müssen derzeit bei ihren genealogischen Recherchen in Baden-Württemberg häufig mit mehreren Standesämtern Kontakt aufnehmen und erhalten dann auch nur den jeweiligen Ort betreffende Auskünfte. Mit einem Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg müssten die Genealogen nur noch eine Stelle anschreiben und erhielten außerdem Auskünfte über Gemeindegrenzen hinaus. Außerdem wäre die Bearbeitungszeit potentiell kürzer, da die Mitarbeitenden des Personenstandsarchivs nur für Auskünfte aus den Registern zuständig wären. Die Archivierung der Personenstandsregister wäre in einem Personenstandsarchiv einheitlich, sowohl was die Ordnung, als auch die Rahmenbedingungen beträfen. Darüber hinaus könnte ein Personenstandsarchiv eine einheitliche Bearbeitung genealogischer Anfragen garantieren.

In den Kreisarchiven und den Archiven der kreisfreien Städte, die die Zweitschriften derzeit verwahren und bei Errichtung eines Personenstandsarchiv an selbiges abgeben würden, würden dadurch etliche Regalmeter freiwerden, die dann für andere Archivalien zur Verfügung stünden.

Die Standesämter bzw. Stadtarchive müssten keine Arbeitszeit für die Bearbeitung genealogischer Anfragen aufwenden, da sie diese an das Personenstandsarchiv weiterleiten könnten bzw. diese Anfragen von vorneherein dorthin gerichtet werden würden. Außerdem bräuchten Standesbeamte keine paläographischen Kenntnisse (Deutsche Kurrentschrift, Sütterlin) mehr vorzuweisen.

Derzeit gibt es vier Personenstandsarchive: das Personenstandsarchiv Rheinland-Pfalz und das Personenstandsarchiv im Hessischen Landesarchiv sowie das Personenstandsarchiv Rheinland und das Personenstandsarchiv der Abteilung Ostwestfalen-Lippe des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen. Diese Personenstandsarchive sind teilweise infolge des Personenstandsrechtsreformgesetzes von 2007 entstanden, teilweise haben sie aber auch schon eine ältere Geschichte.

Die Errichtung eines Personenstandsarchivs für Baden-Württemberg wäre sicherlich ein größerer Aufwand, jedoch haben die Errichtung der genannten Personenstandsarchive sowie die Zentralisierung der baden-württembergischen Grundbücher im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim gezeigt, dass ein vergleichbarer Aufwand machbar ist.

Ein Personenstandsarchiv für Baden-Württemberg wäre also sowohl für die Ahnenforschung, als auch für die Standesämter und die Kreisarchive ein Gewinn.

[Abbildungsnachweis: https://www.muenster.de/stadt/archiv/pics/personenregister.jpg mit freundlicher Genehmigung der Verwendung durch die Urheberin]

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Hallo Zusammen,
    inzwischen habe ich eine Antwort auf meine Schreiben an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags von Baden-Württemberg bekommen. Beide Schreiben wurden zuständigkeitshalber an das Innenministerium weitergeleitet. Ich hatte in den Schreiben eines Personenstandsarchivs noch um die Idee einer zentralen Auskunftsstelle, die mit Digitalisaten arbeitet, ergänzt. Die enttäuschende Antwort des Innenministeriums ist, dass mein Vorschlag eines Personenstandsarchivs abgelehnt, auf den Vorschlag einer zentralen Auskunftsstelle gar nicht eingegangen wurde. Die Sache ist also gelaufen. Damit sich ein jeder selbst ein Bild machen kann, würde ich euch gerne hier... weiter

  • Hallo liebe Unterstützende meiner Petition,
    der Unterzeichnungszeitraum für die Petition ist abgelaufen. Ich möchte hiermit nochmal allen danken, die meine Petition durch ihre Stimme unterstützen. Leider fällt das Ergebnis sehr enttäuschend aus. Lediglich 96 Stimmen konnten gesammelt werden. Dennoch werde ich die Petition beim Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags von Baden-Württemberg (nicht beim Petitionsausschuss, der ist für Beschwerden zuständig) und beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg einreichen. Die Briefe habe ich heute eingeworfen, mal schauen, was passiert.
    Schönen Gruß
    Uwe Heizmann

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