Wohnen

Ersatzlose Streichung der §§ 555b BGB und §536 Absatz 1a BGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Justizminister Maas
59 Unterstützende 57 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

59 Unterstützende 57 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ersatzlose Streichung der §§ 555b BGB- 555f BGB und §536 Absatz 1a BGB Die Normen ermöglichen Luxussanierung und führen zu Vertreibung.

Der Vermieter darf durch diese Normen modernisieren und 11% der Kosten auf die Mieter umlegen. Gerade bei Altmieter kann das zu einer Verdopplelung der Miete über Nacht führen. Dem Mieter steht während der Baustelle bei energetischer Sanierung kein Minderungsrecht zu (§536 Absatz 1a). Häufig wird nach der Sanierung die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und zu einem hohen Preis (zu hoch für das Vorkaufrecht des Mieters mit altem Vertrag der in der Regel wirtschaftlich schlecht gestellt ist) dann verkauft und der neue Eigentümer kündigt dem Mieter wegen Eigenbedarf.

Die Besitzrechte des Mieter sind nicht meher geschützt. Die gesetzliche Begrenzung der Mieterhöhung kann einfach umgangen werden. Die Normen führen zu Vertreibungen von wirtschaftlich schwachen Mietern aus den Städten.

Begründung

Die Normen sind verfassungswidrig

  1. Verstoß gegen Art 2 I GG da die Mieter in ihrer Privatautomie dahingehend beschnitten sind, dass ein wirksamer (Miet-) Vertrag um den wesentlichen Vertragsbestandteil und die Haupleistungspflicht des Mieters, nämlich die Miethöhe, im Anschluß an die Renovierung um bis zu 100 und mehr % erhöht wird. Insbesondere werden gesetzliche zeitlich und der Höhe nach beschränkte Mieterhöhungen umgangen und Wucher auch nach der Wertung von § 138 BGB liegt vor. > > 2. Liegt ein Verstoß gegen Art 14 Absatz 2 Grundgesetz, der Verpflichtung zum Wohl des Eigentümers zum Wohl der Allgemeinheit vor. > Hier sanieren auf Grundlage dieser Normen Immobilienfonds und vermögende Einzelpersonen auf Mieterkosten ihr Eigentum, in der Regel werden nach Abbezahlung der Sanierungskosten dann Eigentumswohnungen aus den Wohnungen gemacht und dann zum Eigengewinn als Eigentum verkauft an Leute, die dann Eigenbedarf anmelden und den Mietern so rechtmäßig kündigen. Die Besitzrechte des Mieter sind nicht mehr geschützt. Die gesetzliche Begrenzung der Mieterhöhung kann einfach umgangen werden. Die Normen führen zu Vertreibungen von wirtschaftlich schwachen Mietern aus den Städten. Die Preise der Mieten gehen weiter nach oben. Immer mehr Bürger benötigen finanzielle staatliche Hilfen für Wohnungen. Einzelne Reiche werden reicher, die Allgemeinheit bezahlt es.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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