Petition richtet sich an:
Bundestag
Die §§ 833 und 834 betreffen die Haftung von gewerblichen Tierhaltern und Tierhütern. Im Schadensfall durch ihre Tiere sind sie von der Haftung freigestellt, wenn sie den Nachweis erbringen, alles für die Gefahrensicherheit getan haben.
Begründung
Diese beiden Paragrafen stammen noch aus der Kaiserzeit und sie sollten gewährleisten, dass der gewerbliche Tierhaltern nicht in den Ruin getrieben wird, wenn ihre Tiere (hauptsächlich geht es hier um Pferde) einen Schaden anrichten.
Heute hat jeder gewerbliche Tierhalter eine Betriebshaftpflicht, die die Schäden, verursacht durch die Tiere, mit einschließt. Heute benutzen die Versicherungen diese §§ 833 und 834, um sich um die Regelung von Schäden zu drücken.
Betroffene müssen dann in einem jahrelangen und oft kostenintensiven Zivilgerichtsverfahren um ihre entstandenen Schäden kämpfen. Selbst Todesfälle, verursacht von Pferden, werden nicht entschädigt. So hat eine "Sonntagsreiterin" einen schweren Verkehrsunfall verursacht und weil das Pferd aus einem gewerblichen Reitstall kam, stehen die Angehörigen des Opfers vor dem finanziellen Nichts.
Der gerechte Grundsatz muss gelten, wer einen Schaden verursacht, der muss ihn auch ausgleichen!