Erweiterung der Verjährungshemmung von sechs auf zwölf Monate (§ 204 Bürgerliches Gesetzbuch)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine sofortige Erweiterung der Verjährungshemmung von sechs auf zwölf Monate aufgrund des Coronavirus gefordert.

Begründung

Gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. endet die nach § 204 Abs. 1 BGB n.F. eingetretene Verjährungshemmung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle.Aufgrund der Coronakrise ist mit erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen zu rechnen, daher ist die in § 204 BGB enthaltene Frist von 6 auf 12 Monate sofort zu erhöhen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern