Terület: Türingia

Erzieher-Abschlusspraktikanten in Schulhorten vergüten

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
82 Támogató 82 -ban,-ben Türingia

A petíció lezárult.

82 Támogató 82 -ban,-ben Türingia

A petíció lezárult.

  1. Indított 2019
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Änderung des § 2 ThürKitaG ind Verbindung mit der Geltung des § 28 ThürKitaG. Sämtliche Einrichtungen nach § 1 ThürKitaG sollten die Erstattung nach § 28 ThürKitaG erhalten können, Schulhorte nach SchulG sind dahingehend in den Geltungsbereich des KitaG mit aufzunemen.

Wie wird die Petition begründet? Im Rahmen der Erzieherausbildung ist gemäß Thüringer Lehrplan für die Fachschule, Fachrichtung Sozialpädagogik in der Fassung von 2014 im dritten Ausbildungsjahr in der Zeit vom 01.02. bis zum 31.07. ein Praxismodul (Berufs-, bzw Anerkennungspraktikum) zu absolvieren. Dieses Praktikum kann vergütet werden, Schüler-Bafög und AFBG werden für diese Zeit nicht gewährt.

Im § 28 des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) heißt es: "Ist im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher an einer Thüringer Fachschule ein mehrmonatiges Berufspraktikum in einer Kindertageseinrichtung nach § 1 Abs. 1 vorgeschrieben, erstattet das Land auf Antrag die Personalkosten, die dem Träger bei diesem Praktikum entstehen. [...]"

Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 ThürKitaG sind "1. Kinderkrippen für Kinder bis zu drei Jahren, 2. Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, 3. Kinderhorte für schulpflichtige Kinder oder 4. gemeinschaftlich geführte Einrichtungen für Kinder verschiedener Altersgruppen."

Insoweit scheinen auch Schulen die Erstattung für Praktikanten im Hortbereich beantragen zu können.

Im § 2 ThürKitaG Abs. 2 heißt es aber "[...] Horte nach Satz 2 sind vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeschlossen." Im Satz 2 werden "[Horte] an Grund- oder Gemeinschaftsschulen nach § 10 ThürSchulG, an Ganztagsfördereinrichtungen nach § 1 Abs. 4 Satz 2 des Thüringer Förderschulgesetzes" genannt - sie sind demnach vom Geltungsbereich des ThürKitaG ausgenommen. Entsprechend können Träger dieser Einrichtungen keine Erstattung der Personalkosten gemäß § 28 ThürKitaG beantragen.

Durch die nicht mögliche Kostenerstattung für Schulen oder Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, gehen Erzieher-Abschlusspraktikanten vorwiegend in Kitas. Auch Praktikanten, die lieber nicht in einer Kita arbeiten würden, gehen aus finanziellen Gründen in die Kita.

Da Erzieher aber nicht nur für die Arbeit im Kita-Bereich ausgebildet werden, erscheint es mir nicht nachvollziehbar warum im Rahmen des Abschluss-Praktikums nur Kitas refinanziert werden sollten. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Die Begründung der gewünschten Gesetzesänderung ist im Rahmen der Petitionsbegründung erfolgt.

Link a petícióhoz

Kép QR kóddal

Letéphető cédula QR kóddal

letöltés (PDF)

Ùjdonságok

  • Die Petition wurde am 11. Februar 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde das Anliegen von 82 Mitzeichnern unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentliche Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat daher zu der Petition keine öffentliche Anhörung des Petenten durchgeführt.

    Unabhängig davon hat sich der Ausschuss jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. In seine Beschlussfassung hat er die entsprechenden Ausführungen des insoweit zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend... további

Még nincs PRO érv.

Még nincs CONTRA érv.

Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most