Erziehungsgeld/Elterngeld - Anspruch auf Elterngeld für rückkehrende Entwicklungshelfer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
119 Unterstützende 119 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

119 Unterstützende 119 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass Entwicklungshelfer, die für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (ehemals Deutscher Entwicklungsdienst, DED) oder eine andere Organisation der Entwicklungszusammenarbeit in einem Entwicklungsland tätig waren und dort Unterhaltsgeld bezogen haben bei ihrer Rückkunft nach Deutschland Ansprüche auf Elterngeld haben, die über den Minimalsatz von 300 Euro hinausgehen.

Begründung

Als Entwicklungshelfer wurde ein Dienst an der Gesellschaft geleistet. Diese Leistung sollte auch im Falle der Elternschaft des/der Entwicklungshelfers/Entwicklungshelferin anerkannt werden. Die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist das in Deutschland versteuerte Einkommen vor der Geburt des Kindes. Sollte kein Einkommen versteuert worden sein gilt automatisch der Mindestsatz von 300 Euro. Die Gesetzeslage gibt eindeutige ökonomische Anreize für ehemalige Entwicklungshelfer, auf die Betreuung des eigenen Kindes in den ersten 12 Monaten zu verzichten. Mit 300 Euro kann eine Familie nicht ernährt werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-17-851-035524Erziehungsgeld/Elterngeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass Entwicklungshelfer, die vor der Geburt ihres
    Kindes für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit oder eine andere
    Organisation der Entwicklungszusammenarbeit in einem Entwicklungsland tätig
    waren, bei ihrer Rückkehr nach Deutschland Ansprüche auf Elterngeld haben, die
    über den Elterngeldmindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro hinausgehen.
    Er führt aus, dass die Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
    auch... weiter

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