Erziehungsgeld/Elterngeld - Berechnung des Elterngeldes bei Mindereinkommen aufgrund Teilzeitarbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass auch das Mindereinkommen aufgrund Teilzeitarbeit nach der Geburt des Kindes oberhalb von 2770 Euro monatlich bei der Berechnung von Elterngeld Plus berücksichtigt wird. Elterngeld Plus: Berücksichtigung des Mindereinkommens durch eine reduzierte Arbeitszeit nach Geburt des Kindes auch oberhalb von 2.770,- EUR.

Begründung

Elterngeld Plus wird damit beworben: Reduziert Man(n) seine Arbeitszeit nach Geburt des Kindes um sich an der Erziehung desselbigen zu beteiligen, so bekommt Man(n) für jeden Euro Netto-Einkommensverzicht ca. 65 Cent (bis zu einer maximalen Höhe von 900,- EUR pro Monat) ersetzt. Nirgendwo steht allerdings eine giftige Nebenbedingung, die die Ämter anwenden. Ist das reduzierte Teilzeiteinkommen noch oberhalb von 2.770,- EUR, so findet keine Anrechnung statt. D.h. Man(n) bekommt nur die 150,- EUR Mindestbetrag. Damit wird das Ziel von Elterngeld Plus klar verfehlt. Für eine Familie mit einem einigermaßen gut (und allein-) verdienenden Mann ist wirtschaftlich leider kein Anreiz gegeben, sind an der gewünschten Erziehungsarbeit zu beteiligen. Im Gegenteil: Dadurch werden klassische Rollenmuster zementiert.Ich bitte daher um Klarstellung, das auch ein Einkommensverzicht oberhalb von 2.770,- EUR bei der Elterngeldberechnung Plus berücksichtigt wird. Insbesondere weil m.E. keine rechtliche Grundlage für die Anwendung der Grenze von 2.770,- EUR besteht und diese nur fälschlicherweise - im Gegensatz zum Grundgedanken des Elterngeld Plus-Gesetzes - von den Ämtern angewendet wird.Vielen Dank!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-851-033678

    Erziehungsgeld/Elterngeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent kritisiert die beim Bezug von ElterngeldPlus bestehende
    Bemessungsgrenze von 2.770 Euro.
    Er kritisiert, dass ElterngeldPlus damit „beworben“ werde, dass dann, wenn ein Mann
    seine Arbeitszeit nach der Geburt des Kindes reduziert, für jeden Euro netto des
    Einkommensverzichtes 65 Cent bis zu einer maximalen Höhe von 900 Euro pro
    Monat geleistet werden. Er habe jedoch festgestellt, dass dann, wenn das reduzierte
    Teilzeiteinkommen... weiter

Noch kein PRO Argument.

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