Erziehungsgeld/Elterngeld - Berücksichtigung der Einzahlung von Beiträgen zur Altersvorsorge bei der Berechnung des Elterngeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Beiträge die brutto in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden (und somit bei der Auszahlung der Betriebsrente versteuert werden) auch bei der Berechnung vom Elterngeld berücksichtigt werden.

Begründung

Personen, die von Ihrem Lohn jetzt schon Beiträge (brutto) in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen werden gegenüber Personen die keine betriebliche Altersvorsorge treffen, benachteiligt.Das Elterngeld wird momentan vom Brutto-Einkommen berechnet, d.h. wer in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, bekommt weniger Elterngeld als jemand der nicht in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt.Der Altersvorsorgebeitrag wird beim "Sparer" in der Brutto-Lohnberechnung abgezogen!

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-851-036127

    Erziehungsgeld/Elterngeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass auch Beiträge zu einer betrieblichen
    Altersvorsorge bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen sind, obwohl
    der Altersvorsorgebetrag vom Bruttoeinkommen abgeführt wird.
    Er trägt vor, dass diejenigen, die von ihrem Bruttoeinkommen Beiträge in eine
    betriebliche Altersvorsorge einzahlen, gegenüber Personen, die keine betriebliche
    Altersvorsorge treffen, benachteiligt werden. Hier sei eine... weiter

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