Erziehungsgeld/Elterngeld - Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten von Selbständigen während des Elterngeldbezuges

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Unterstützende 30 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

30 Unterstützende 30 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Berücksichtigung von laufenden Betriebskosten bei der Bemessung des Anspruchs auf Elterngeld für Selbstständige. Beispielsweise durch eine Bezuschussung für die fortlaufenden Betriebskosten oder eine Verlängerung der Elternzeit für Selbstständige mit dem Recht nebenher einen Mindestumsatz zu generieren um die laufenden Betriebskosten zu decken.

Begründung

Derzeit wird bei der Berechnung der Höhe des monatlichen Elterngeldes für Selbstständige der durchschnittliche monatliche Vorjahresgewinn zugrunde gelegt. Während der Betreuungszeit fallen für Selbstständige jedoch fortlaufende Betriebskosten wie z.B. Büroversicherung, Miete für die Gewerberäume oder die Grundgebühr für Internet / Telefon an, obwohl die selbstständige Tätigkeit ruht. So reduziert sich das tatsächlich zur Verfügung stehende monatliche Elterngeld meist auf einen Betrag von dem man nicht Leben kann. Eine Beispielrechnung:Gewinn im Vorjahr: 30.000€ (2.500€ / Monat)monatl. Elterngeld: ca. 65% x 2.500 = 1.625€ / Monatabzgl. monatl. Betriebskosten: 1.000€ / Monatzu Verfügung stehendes Eltermgeld: 625€ / MonatVon den übrig bleibenden 625€ / Monat zahlen Selbstständige in der Regel ihre private Vorsorge wie Kranken- und Rentenversicherung zu 100% selbst. Somit wird die Elternzeit in finanzieller Hinsicht für Selbstständigen zu einer verlustreichen Angelegenheit. Die Benachteiligung gegenüber Antragstellern im Angestelltenverhältnis könnte deutlicher nicht sein.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-851-033426

    Erziehungsgeld/Elterngeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes für
    Selbständige berücksichtigt wird, dass im Bezugszeitraum auch weiterhin die
    laufenden Betriebsausgaben anfallen.
    Er führt aus, dass dies zu einer Verringerung des tatsächlich zur Verfügung
    stehenden Elterngeldes führe. Zudem müssten Selbständige weiterhin ihre private
    Vorsorge sowie die Kranken- und Rentenversicherung vom Elterngeld finanzieren.
    Eine... weiter

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