Erziehungsgeld/Elterngeld - Keine Verrechnung von Einkommen aus Teilzeit bei Erhalt von Elterngeld Plus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
247 Unterstützende 247 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

247 Unterstützende 247 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Elterngeld Plus nicht mit dem Einkommen aus Teilzeit verrechnet wird.

Begründung

Elterngeld Plus soll Anreiz sein, frühzeitig in den Beruf zurückzukehren und gleichzeitig genügend Freiraum/ Zeit für die Familie zu haben. Männer und Frauen sollen sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern.Dazu wird geworben, dass man das hälftige Elterngeld doppelt so lange zusätzlich zu seinem Teilzeiteinkommen erhält. Das lohnt sich aber nur, wenn beide gleichviel verdienen; denn dann ist es egal, wer auf Einkommen verzichtet. Wenn aber nun der Hauptverdiener Elterngeld bezieht und sich zu Hundert Prozent der Familie widmet (das kann wir in unserem Fall auch einmal die Frau sein), verzichtet eine Familie auf einen Großteil der wirtschaftlichen Grundlage. Geht der Hauptverdiener in Teilzeit arbeiten, wird ihm das Einkommen auf Elterngeld-Plus angerechnet.Beispiel:€ 5.000 mtl. Bruttoeinkommen vor der Geburt bei 40h-Woche => ca. €1.800 EG => Differenz € 2.200€ 3.125 mtl. Bruttoeinkommen nach der Geburt bei 25h => ca. € 500 EG-Plus = € 1.375€ 3.750 mtl. Bruttoeinkommen nach der Geburt bei 30h => ca. € 300 EG-Plus = €950Bei Besserverdienern mit höherem Einkommen als € 60.000 pro Jahr geht die Schere weiter auseinander. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass man zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten muss, und somit der Gestaltungsspielraum sowohl für die Familien als auch für die Arbeitgeber deutlich eingeschränkt wird; und damit das Elterngeld-Plus auf bis zu € 300 sinkt. Wenn man dann weiterdenkt, dass vielleicht bereits ein Kind da ist, ein Partner in Teilzeit arbeitet, um für das Kind da zu sein und um dem anderen Partner den Rücken frei zu halten, „lohnt“ es sich immer weniger für den Hauptverdiener zu Hause zu bleiben. Da der Hauptverdiener i.d.R. der Mann ist, wird das klassische Rollenmodell durch die derzeitige Anrechnung von Einkommen zum Elterngeld weiter gefestigt.Wenn man weiterhin bedenkt, dass der Staat – bei beiden Extremen – bei jemanden der voll zu Hause bleibt € 21.600 (12x1.800) zahlt und wenn man arbeitet € 3.600 (12x300) sich € 18.000 spart….. Die Wahrheit liegt sicher in der Mitte. Zur Vereinfachung der Berechnung des Elterngeld-Plus, zur besseren Anreizschaffung und zur besseren Unterstützung von Familien möge der Bundestag die Zahlung des Elterngeld-Plus (hälftiges Elterngeld doppelt so lang) ohne Berücksichtigung des Zuverdiensts in Teilzeit beschließen.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-851-039241 Erziehungsgeld/Elterngeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte Änderungen bei den Regelungen für das ElterngeldPlus
    erreichen.

    Sie führt aus, dass ElterngeldPlus ein Anreiz sein solle, frühzeitig in den Beruf
    zurückzukehren und gleichzeitig genügend Zeit für die Familie zu haben. Daher
    müsse geregelt werden, dass das ElterngeldPlus nicht mit dem Einkommen aus
    Teilzeit verrechnet wird. Gerade bei Elternteilen mit höherem Einkommen lohne es
    sich immer weniger für den Hauptverdiener, zu Hause zu bleiben, so dass das
    klassische Rollenmodell gefestigt... weiter

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