Regione: Germania

Erziehungsgeld/Elterngeld - Verschiebung des maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes für Elterngeldanspruch

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
50 Supporto 50 in Germania

La petizione è stata respinta

50 Supporto 50 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass §2b Absatz 1 BEEG dahingehend geändert wird, dass eine Verschiebung des für die Ermittlung des Elterngeldanspruches maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes nicht nur bei Elterngeldbezug, sondern generell bei Elternzeit möglich ist.

Motivazioni:

Aktuell ist eine Verschiebung nur bei Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind möglich. Dadurch werden Eltern, die in Elternzeit für ein älteres Geschwisterkind waren und dabei keinen Elterngeldbezug hatten, beim Elterngeld für ein nachfolgendes Kind benachteiligt. Da es immer noch einen Mangel an öffentlichen Betreuungsplätzen gibt, wäre es nur billig, Eltern, die diese fehlenden Betreuungsplätze unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile ausgleichen, auch beim Bezug des Elterngeldes für nachfolgende Kinder nicht schlechter zu stellen, als Eltern, die durch den Bezug von Elterngeld bereits staatlich unterstützt wurden. Dies widerspricht auch dem allgemeinen Gleichheitssatz im deutschen Verfassungsrecht, demzufolge "wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich" zu behandeln ist. Dies schließt ungleiche Belastungen wie auch ungleiche Begünstigungen ein (Art. 3 Abs. 1 GG).

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Novità

  • Pet 3-18-17-851-011793

    Erziehungsgeld/Elterngeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, § 2b Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    dahingehend zu ändern, dass für die Berechnung des Elterngelds nicht nur Zeiten des
    Elterngeldbezuges, sondern auch Elternzeiten ohne Elterngeldbezug unberücksichtigt
    bleiben.
    Er trägt im Wesentlichen vor, dass die Regelung des § 2b Abs. 1 Bundeselterngeld-
    und Elternzeitgesetzes (BEEG) Eltern benachteilige, die für das ältere
    Geschwisterkind zwar Elternzeit genommen, jedoch kein... avanti

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