Ethik- und Philosophie-Unterricht als ordentliches Lehrfach

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1.215 Apoyo 1.215 En. Renania-Palatinado

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Expedición.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Der Philosophie- und Ethikunterricht ist an rheinlandpfälzischen Schulen kein "ordentliches Lehrfach". Ebenfalls werden kaum Absolventen der Universitäten, die Philosophie und Ethik als Schulfach studiert haben in den Schuldienst befördert bzw. eingestellt. Bedauerlicherweise ist auch das Angebot der Studienseminare für diese Fächergruppe sehr gering, so dass das Angebot für den Vorbereitungsdienst mit dem Angebot der Studierenden nicht übereinstimmt.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Situation des Ethik- bzw. Philosophieunterrichts an rheinlandpfälzischen Schulen ist prekär. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland etliche bekannte deutsche Philosophen hervorgebracht hat, wird dieses Fach (und das Fach Ethik) an den deutschen Schulen nur marginal angeboten. Selbst wenn ein Aufwärtstrend wieder zu erkennen ist, kann dieser nicht mit dem Fächerkanon an rheinland-pfälzischen Realschulen, Gymnasien oder an weiterführenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland aufschließen. Anders sieht die Lage in Frankreich, Italien und in der Schweiz aus. In diesen Ländern hat der Philosophieunterricht seinen festen Platz im Fächerkanon der höheren Schulen. Denn die Philosophie ist eine eminente Form bewusster Kulturteilhabe. Wir Menschen können als Menschen nicht leben und ein bewusstes Selbst- und Weltverhältnis entwickeln, wenn wir keinen anspruchsvollen Begriff unseres Menschseins realisieren können. Bedauerlicherweise sind diese beiden Fächer anderen Fächern gegenüber benachteiligt und sind daher nicht gleichgestellt. Das obliegt der Tatsache, dass dieses Fach immer noch nicht als ordentliches Lehrfach in Rheinland-Pfalz eingerichtet worden ist, sondern lediglich die qualitativ geringgeschätzte Betitelung des Ersatzfaches erhält. Auch wenn dies im selben Atemzug die automatische Bedeutung des Pflichtfaches beinhaltet, da die Schülerinnen und Schüler diese beiden Fächer entweder zugeteilt oder selbst wählen können. Jedoch führt diese bürokratische und politische Abwertung dazu, dass diese beiden Fächer (Philosophie/Ethik) als unbedeutend dargestellt werden und kaum Anerkennung erhalten. In der Sekundarstufe I kann durch eine Fort- und Weiterbildung die Lehrbefähigung für das Fach Ethik erreicht werden. Diese Chance soll auch für die Sekundarstufe II möglich sein. Aber weshalb werden nicht die Absolventen dieser Wissenschaft für die Lehrbefähigung herangezogen, die eine qualitativ effiziente Bildung genossen haben? An den rheinlandpfälzischen Universitäten wird Philosophie und Ethik für die Sekundarstufe I und II angeboten. Die Nachfrage seitens der Studenten ist immens. Ebenso wächst eine junge Generation an Menschen heran, die das Interesse an die Philosophie wiedererlangt hat und diese Begeisterung an die Schülerinnen und Schüler teilen möchte. Es sollte nun, nach dieser Übergangsphase, die Voraussetzung geschaffen werden, den Bildungsanspruch der Philosophie und der Ethik gerecht zu werden, und den heranstürmenden Studenten ihr Staunen und ihre Neugier zu stillen, indem Sie die weite Welt der Philosophie spannend und lebensnah vermitteln können. Das stetig redundante Argument, der Philosophie- und Ethikunterricht sei zu schwer, ist nicht haltbar, da man dies auch von der Mathematik und Physik behaupten kann. Einerseits ist die Nachfrage seitens der Schülerinnen und Schüler groß. Das Angebot der Studierenden in Rheinland-Pfalz ist gegeben, jedoch ist das Angebot im Vorbereitungsdienst sehr mangelhaft, obwohl der Bedarf eigentlich vorhanden ist. Außerdem ist trotz der qualitativ hohen universitären Bildung eine Chancengleichheit für den Vorbereitungsdienst und für die Übernahme in den Schuldienst bereits vor und nach dem Studium nicht gegeben. Der/die angehende Philosophie- und Ethiklehrer/in kann nämlich da ansetzen, was den Schüler persönlich betrifft, das Kollektiv angeht, und ihr zum Selbstdenken animieren und leiten kann. Diese spezielle Funktion des Philosophie- und Ethikstudenten/-absolventen wird durch die Methode der Hermeneutik und der philosophischen Didaktik während des ganzen Studiums gelehrt. Andererseits ist es nicht verständlich, weshalb der Ethikunterricht an Förderschulen und an Grundschulen gar nicht angeboten wird, an den Realschulen und Gymnasien oder Integrierten Gesamtschulen erst ab der 8. bzw. 9. Klasse, teilweise schon ab der 7. Klasse eingeführt wird? Wenige Schulen bieten tatsächlich bereits ab der 5. Klasse das Fach Ethik an und in mittlerweile 50 Gymnasien wird Philosophie angeboten. Jedoch sind diese Daten zu gering, um sie als angemessen und gerecht zu betrachten. Es ist immerhin ein Ansatz an dem aufgebaut werden kann. Der nachdrückliche Wunsch dieser Petition ist nicht den Religionsunterricht abzuschaffen, sondern dass das Fach Ethik und Philosophie nicht als Ersatzfach für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, welche nicht den Religionsunterricht besuchen. Der Ethik- bzw. Philosophieunterricht soll für alle Schülerinnen und Schüler als ordentliches Lehrfach neben allen anderen Lehrfächern ab der 5. Klasse, wenn nicht sogar in der Grundschule, zur Verfügung stehen. Selbst wenn dies eine Änderung der Landesverfassung beinhaltet, welche seit der Erstfassung 1947 wurde zum Abschnitt 3: Schule, Bildung und Kulturpflege keine Änderung mehr erreichte, ist dieser Schritt nicht eklatant und verwerflich. Das Ziel dieser Petition strebt daher an, dass Ethik- und Philosophiestudenten, sowie Absolventen dieser Wissenschaft, keine Existenzängste bekommen sollten eine Arbeitszulassung sowie eine Arbeitsstelle zu erhalten. Denn WIR sind keine Lehrer zweiter Klasse. Diese Degradierung führt letzten Endes dazu, obwohl wir (Philosophie- und Ethikstudenten, sowie Lehrkräfte dieser Fächergruppe) doch so viel Aufklärerisches tun könn(t)en und auch so viel mehr zur Mündigkeit und zum Selbstdenken anregen wollen. Denn die Suche nach ethischer Orientierung, die Auseinandersetzung mit Werten und Normen und dem interkulturellen Austausch in der heutigen Zeit kommt im privaten, im gesellschaftlichen, aber vor allem auch im globalen Leben eine immer größere Bedeutung zu. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Fächergruppe Philosophie/Ethik in ihrer Urteilsbildung und Selbstbildung unterstützt und gefördert werden. Nur diese zwei vermögen solch eine kritische, reflektierte, objektive, unvoreingenommene, argumentative, sozial verantwortliche, selbstbestimmte, vorurteilsfreie, weltoffene, mündige, problemorientierte, aufklärerische und faire Leistung. Diese bemerkenswerten Funktionen sind nur eine der wenigen Ziele des Philosophie- und Ethikunterrichts, die die ausnahmslose Fähigkeit besitzen, über grundsätzliche, aktuelle und ethische Probleme qualifiziert nachzudenken und argumentativ begründete Urteils- und Lösungsvorschläge in der Klasse mit einem verantwortlichen Fachlehrer zu erarbeiten. Dieses Recht sollten nicht nur Schülerinnen und Schüler erhalten denen kein Religionsunterricht angeboten werden kann oder die sich freiwillig vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Dieses Recht einer ethischen und philosophischen Bildung sollte jedem Kind, jedem Jugendlichen, aber vor allem jedem Menschen zuteilwerden. Bereits Sokrates war sich dessen bewusst, dass Unterrichten zur Förderung der eigenen Gedanken führt. Und auf der Schulbank erwirbt sich der Mensch idealerweise die Freiheit. Sokrates verglich das Vermitteln von Philosophie mit der Hebammenkunst, Kant leitete zum Selbstdenken auf und wir Ethik- und Philosophiestudenten wie Lehrer wollen die Kunst unserer Gedanken zur Welt bringen. Um diese Wahrheiten erkennen zu lassen, müssen wir angehenden Lehrer jedoch die Gelegenheit erst einmal erhalten.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Eine Gesetzesänderung kann gegen den in der Landesverfassung niedergeschriebenen Abschnitt 3: Schule, Bildung und Kulturpflege erfolgen, ist jedoch für die Zielsetzung dieser Petition nicht zwingend notwendig.

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Descargar. (PDF)

Noticias

  • Der Petent begehrte mit seiner Eingabe die Einführung von Ethik- bzw. Philosophie-
    unterricht als ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler.

    Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
    und Kultur hatte zu dem Anliegen des Petenten mitgeteilt, dass die Unterrichtsfächer
    Philosophie, die verschiedenen Religionsunterrichte und der Ethikunterricht bedeutende
    Beiträge hinsichtlich des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule leisten. Im Mittel-
    punkt dieser Unterrichtsfächer stünden existentielle Fragen, die über den eigenen Le-
    bensentwurf, die eigene Deutung von Wirklichkeit und über Handlungsoptionen ent-
    scheiden. Probleme des Selbst- und Weltverständnisses würden in diesen Unterrichts-
    fächern... Más.

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