Regione: Germania
Sicurezza

Konsequenzen statt Strafe, Opferschutz und Wahrheitspflicht auch für Täter und deren Rechtsanwälte

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3 Supporto 3 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

3 Supporto 3 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Ich bitte die Bundesregierung,

  1. dass präventiv von der Polizei Maßnahmen eingeleitet werden, damit Menschen, die eine Gefährdung melden, sich geschützt fühlen und sind und nicht erst die Schädigung eintreten muss bevor die Polizei aktiv eingreift.

  2. dass Verdächtige, Beschuldigte und Täter, sowie deren Rechtsanwälte ebenfalls zur vollständigen Wahrheit verpflichtet sind, auch, wenn sie sich dadurch selbst belasten. Es reicht vollkommen aus, wenn Rechtsanwälte zugunsten ihres Mandanten das Recht auslegen, denn die bisherige Praxis steht einer objektiven Wahrheitsfindung und somit einem gerechten Urteil im Weg.

  3. dass bei der strafrechtlichen Verurteilung von Tätern automatisch die Entschädigung der Opfer ausgesprochen wird. Zur Entschädigung des Opfers gehören alle Kosten, die anfallen um das Leben so weiterführen zu können als wäre die Schädigung nicht erfolgt. Dazu zählen: Wiederbeschaffungskosten, Therapiekosten, Lohnausfall, usw. Hierzu soll auch der Verurteilte verpflichtet werden z.B. bei Ratenzahlung, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass der Schadensersatz vollständig bezahlt wird und hierzu seine Wohnortwechsel bekannt gibt ! Tut er dies nicht soll dies als Betrugsversuch gewertet werden mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen.

  4. Ebenfalls soll das Opfer automatisch sofort die Fürsorge und Hilfe erhalten um möglichst wenig Folgeschäden aus der Schädigung zu erleiden. Auch diese Kosten hat der Verurteilte zu tragen.

  5. Das Gesetz, die Rechtsprechung und Verfahren sollen sich dahingehend ändern, dass Täter die Konsequenzen aus ihrer Tat vollständig tragen sollen und somit mit den Konsequenzen ihrer Taten konfrontiert werden, unter anderem indem sie für das Opfer und alle seine Schäden automatisch aufkommen müssen. Das heißt unter anderem für Therapien, Lohneinbußen, Schutzmaßnahmen. Hierzu und zur Deckung der Kosten der Ermittlung und des Verfahrens dürfen das Privateigentum des Täters verwertet werden, sowie alle zurückliegenden Schenkungen.

  6. Hieraus folgt, dass Täter, die lediglich finanziellen Schaden anrichten, wie Betrüger, Diebe, Fälscher, Schwarzarbeiter, Schwarzfahrer, Steuerhinterzieher gegebenenfalls nicht in einem Gefängnis einsitzen müssen, sondern neben der vollständigen Entschädigung der Opfer oder dem Ableisten von Diensten zum Beispiel beim Schwarzfahren (Putzen von Zügen, Bahnhöfen,...), sowie zum Beispiel das 100*Schadenssumme als Strafe zuzüglich Ermittlungs - und Verfahrenskosten ausreicht.

  7. Gefängnisstrafen sollen nur noch dann ausgesprochen werden, wenn der Verurteilte für die Allgemeinheit, Leib und Leben gefährlich ist. Bei Haftstrafen soll deshalb auch weder Freigang noch Urlaub gewährt werden dürfen.

  8. Sollte der Verurteilte inhaftiert werden, soll er trotzdem für sämtliche entstandenen Schäden und Kosten aufkommen und gegebenenfalls dafür arbeiten müssen. Die Haftstrafe soll die Entschädigung nicht ersetzen können.

Die Vorteile wären vielfältig: Als Beispiele seien genannt

  1. Opfer würden generell automatisch entschädigt und hätten "nur" die Tat zu verkraften und nicht weitere Nachteile zu erleiden (durch Therapiekosten, Lohneinbußen usw., wie die Opfer von sexuellen Übergriffen, Überfällen usw.

2.Durch diese Art der Bestrafung würde die Gesellschaft nicht zusätzlich finanziell belastet werden, indem die Ermittlungs- und Verfahrenskosten neutralisiert und mögliche Gefängniskosten nicht anfallen.

  1. durch einen möglichen Gefängnisaufenthalt ist das Opfer nicht entschädigt.

Motivazioni:

In Deutschland bekommen Täter, zT historisch zurecht begründet, alle Rechte zugestanden, nicht nur im Zweifel für den Angeklagten, sondern auch das Lügen während der Ermittlungen und vor Gericht. Zur"Resozialisierung" und "Wiedereinglierderung" werden ihnen sämtliche Hilfen geboten. Dies hat insgesamt Formen angenommen, die unser Rechtssystem pervertieren !

Opfer müssen nicht nur die Wahrheit sagen, sondern auch beweisen, dass sie Opfer geworden sind. Können sie dies, erhalten sie jedoch nicht automatisch Schadensersatz und entsprechende Hilfen, sondern müssen privat auf Schadensersatz klagen und sich um Hilfe kümmern. Dies gilt es zu ändern !

Im heutigen System muss der Geschädigte spätestens alle zwei Jahre Ausstände anfordern. Dies ist oftmals unmöglich, weil der Geschädigte keine Adresse von Verurteilten hat.

Grazie davvero per il vostro appoggio

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