Petycja jest adresowana do:
Abgeordnetenhaus von Berlin, Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU)
Der sogenannte „Probeunterricht“ für den Übergang von der Grundschule aufs Gymnasium war ein verantwortungsloses Experiment der Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch auf dem Rücken von 1.900 Kindern. Sie ist damit krachend gescheitert: Nur jeder 40. Grundschüler hat die Aufnahmeprüfung – zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung - bestanden. Dennoch feiert die Bildungssenatorin das desaströse Ergebnis in einer Pressemitteilung als Erfolg. Das lässt nur den Schluss zu, dass es Katharina Günther-Wünsch niemals darum ging, den Kindern eine faire Prüfung für den Übergang aufs Gymnasium zu ermöglichen. Was für ein Betrug an den Hoffnungen unserer Kinder!
Nach diesem Desaster kann es nur eine Schlussfolgerung geben:
Frau Günther-Wünsch, zeigen Sie Größe und gestehen Sie Ihren Fehler ein. Bitten Sie das Abgeordnetenhaus, die Ergebnisse des Probeunterricht bei den durchgefallenen Kindern zu annullieren und kehren Sie umgehend zum bisherigen Verfahren zurück.
Uzasadnienie
Ich starte die Petition als Vater eines Kindes, das den Numerus Clausus zum Gymnasium - 59 Notenpunkte - so knapp wie möglich, nämlich um genau einen Notenpunkt verpasst hat. Zur Erläuterung: Die Summe wird aus den Notenwerten aller Fächer in letzten beiden Zeugnissen gebildet. Dabei werden einige Fächer doppelt gezählt. Für mein Kind wäre es egal gewesen, ob es in Mathe, Sport, Musik oder Kunst um eine Note besser gewesen wäre.
Nach dem im nächsten Jahr gültigen Verfahren - die Summe der Noten in Mathe, Deutsch und Englisch darf nicht größer sein als 7 - hätte mein Kind die Gymnasialempfehlung übrigens bekommen.
Doch damit nicht genug: Mein Kind besucht eine Grundschule, die sehr hart bewertet. So erhalten Schüler nur eine "1", wenn sie in Arbeiten mindest 96 Prozent der erforderlichen Punkte erzielen. Andere Grundschulen setzen die Marke für eine "1" bei unter 90 Prozent. Sehr wahrscheinlich hätte mein Kind auf einer solchen Grundschule also seine Gymnasialempfehlung bekommen.
All das zeigt, wie willkürlich und eben nicht gerecht das neue Verfahren schon von der Anlage ist. Der jetzige gescheiterte Probeunterricht setzt dem Fass lediglich die Krone auf.
Im Falle meines Kindes kommt noch hinzu, dass seine Klasse in den bisherigen fünfeinhalb Jahren nicht weniger als acht verschiedenen Klassenlehrer hatte, sowie vielfach Unterricht bei Quereinsteigern, häufigen Lehrerwechseln sowie einem erhebliches Maß an Unterrichtsausfall ausgesetzt war. Doch für solche individuellen Betrachtungen ist in dem neuen Verfahren zum Übergang aufs Gymnasium keinerlei Raum.
Dabei bin ich kein Gegner von integrierten Sekundarschulen, allerdings ist das Angebot solcher Schulen, insbesondere solcher mit gymnasialer Oberstufe sehr gering. Die Zulassungsvoraussetzungen sind bei ihnen teilweise strenger als bei den Gymnasien. Insofern stehen die Schulen, auf die der Bildungssenat nun verweist, überhaupt nicht zur Verfügung!
Sollte die Bildungssenatorin ihre Position nicht ändern, so ist das nächste Desaster schon programmiert: Für die 1.850 Grundschülerinnen und Grundschüler, die jetzt nicht aufs Gymnasium gehen sollen, bräuchte man rund 77 zusätzliche 7. Klassen. Oder bei vierzügigen Schulen: Rund 20 neue Oberschulen. Ob diese in den Gymnasien errichtet werden, wo sich die Schülerreihen jetzt wohl lichten werden?