Bürgerrechte

Fahrzeugwäsche an Waschparks in Gewerbegebieten in Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
87 Unterstützende 77 in Rheinland-Pfalz

Der Petition wurde nicht entsprochen

87 Unterstützende 77 in Rheinland-Pfalz

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Aufhebung des Sonn- und Feiertagswaschverbot in Rheinland-Pfalz.

Das Ziel dieser Petition ist es das Sonn- und Feiertagswaschverbot aufzuheben und an Waschparks in Gewerbegebieten zu genehmigen.

Begründung

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung und auch Selbstbestimmung, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Selbst entscheiden zu können, wann man sein Fahrzeug waschen will ist somit eingeschlossen. Zumal an extra dafür vorgesehenen Waschparks in Industriegebieten niemandes Rechtsgut verletzt wird. Deshalb gibt es keinen Grund den Waschbetrieb an Sonn- und Feiertagen zu verbieten. Des weiteren müssen viele Personen auch an Samstagen arbeiten, damit andere Samstag und Sonntag Frei haben können, dies schließt diejenigen aus, um diejenigen somit nicht auszuschließen wäre es nur gleichberechtigt, wenn jedermann, an jedem Tag sein Fahrzeug waschen können. Das ist Gleichberechtigung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat in seiner 18. Sitzung über die Eingabe beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen. Anbei finden Sie die Stellungnahme.

    Wir bedanken uns für euer Engagement,
    Euer openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen LE 32/18 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Rheinland-Pfalz eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Für die Zukunft wünschen wir uns, dass alle Petitionen, die auf unserer Plattform gestartet werden, einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.

    Damit wir auch anderen Petitions-Startern und Unterstützern helfen können, würden wir uns als gemeinnützige Organisation über eine Spende von Ihnen... weiter

Klar sind wir in Deutschland, wo unsere Gesetze gültig sind. Aber wir sind auch Wahlheimat vieler religiös orientierter Menschen dessen Sonntag unser Montag ist. Alleine vor diesem Hintergrund können viele dieser Menschen nicht Ihre Bedürfnisse ausführen

Herr Linkmann Junior, der Jura studiert sollte eigentlich wissen: Auch wenn ihr ein Dienstleistungsbetrieb seid ist doch hier der Blick auf §1 LadöffnG zu richten. Der Sinn dabei ist es Personal/ Sonn- und Feiertage/ flexible Verkaufszeiten an Werktagen zu schützen. Aber da ihr eine SOZIALE Waschanlage seid und euren Mitarbeitern auch gerne Ruhe gönnt, sollte der eine Tag in der Woche ja kein Problem für euch sein. Und dann noch Menschen mit religiösem Hintergrund hier als Argument zu missbrauchen, das ist billig.

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