Region: Tyskland
Utbildning

Faire Bedingungen für Praktisches Jahr und Staatsexamina im Medizinstudium in der COVID-19-Pandemie!

Petitionen är riktat mot
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) & Gesundheitsministerkonferenz
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Dialogen avslutad

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Dialogen avslutad

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

das Gesundheitssystem Deutschlands steht durch die COVID-19-Pandemie vor der größten Herausforderung seit der Nachkriegszeit. Es ist selbstverständlich, dass Medizinstudierende jetzt als unterstützende Kräfte in der Versorgung eingesetzt werden. Zehntausende haben sich hierfür innerhalb der letzten beiden Wochen bereits freiwillig gemeldet. Ob in Gesundheitsämtern, bei Info-Telefonen, in der ambulanten Versorgung oder als Unterstützung für unsere ärztlichen und pflegerischen Kolleg_innen auf den Stationen - wir Studierenden sind bereit zu helfen!

Trotz dieser überwältigenden Welle der Solidarität sollen Teile der Ärztlichen Approbationsordnung nun zum Nachteil der Studierenden angepasst werden. Die Änderungen zielen darauf ab, möglichst schnell eine große Anzahl an Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) und damit in der Krankenversorgung einsetzen zu können. Diese Maßnahmen stellen jedoch für die Studierenden eine enorme Zusatzbelastung dar. Die Kritik der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd) zu den bisher geplanten Maßnahmen ist in der Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 25. März 2020 nachzulesen.

Wir stellen daher folgende Forderungen an Sie, Herr Bundesminister Spahn:

Für den Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1) fordern wir eine schnelle einheitliche Lösung für die Studierenden, deren mündliche M1-Prüfung im Frühjahr 2020 abgesagt wurde. Diese Studierenden müssen unverzüglich zum klinischen Studienabschnitt zugelassen werden und faire Lösungen für das schnellstmögliche Nachholen der Prüfung sollten angeboten werden.

Für den Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M2) fordern wir den ersatzlosen Wegfall der Prüfung im April 2020 mit Anerkennung der kumulierten Leistungen des klinischen Studienabschnitts als Äquivalenzleistung, sollte die Prüfung nicht wie geplant stattfinden können.

Für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) fordern wir:

  • Im Frühjahr 2020: eine den Umständen angepasste Prüfung - ggf. mit Änderung der Prüfendenzahl oder eingeschränktem Patient_innenkontakt
  • Im Herbst 2020 bis mindestens Frühjahr 2021: eine adaptierte Prüfung entsprechend der durchgeführten Tertiale, wie in der Stellungnahme vom 25. März 2020 skizziert
  • Bei Ausfall des M3 die volle Approbation mit Abschließen des Praktischen Jahres

Für das Praktische Jahr (PJ) fordern wir:

  • Keine Anrechnung von COVID-19-bedingten Fehlzeiten
  • Aufwandsentschädigung in Mindesthöhe des BAföG-Höchstsatzes
  • Beibehaltung des Wahltertials und der Mobilität der Studierenden
  • Ausreichende Bereitstellung von Arbeitsschutz und Arbeitsmitteln
  • Sicherstellung der Kinderbetreuung für PJ-Studierende

Orsak

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2):

Gemäß den aktuellen Überlegungen soll der im April geplante Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) verschoben werden und die Examensanwärter_innen bereits Mitte April in ein vorzeitiges PJ starten. Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sollen nach dem PJ eng nacheinander, analog zum früheren Hammerexamen, stattfinden. Für die Studierenden ist nach einem PJ, in dem vorgesehene Ausbildungsinhalte und Wahlfreiheit nicht garantiert werden können, eine adäquate Vorbereitung ohnehin erschwert. Durch die vorgesehene deutliche Verkürzung der für das M2 allein üblichen 100 Lerntage ist ein kombiniertes Zweites und Drittes Staatsexamen nicht durchführbar. Es sind ein schlechteres Abschneiden im Examen und eine unzumutbare mentale Belastung zu befürchten.

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3):

Die Examenskandidat_innen des M3 befinden sich seit Wochen in Ungewissheit, ob - und wenn ja, in welcher Form - ihre Prüfung stattfinden wird.

Für das Frühjahr 2020 fordern wir, soweit durchführbar, einen an die Pandemie-Situation angepassten, möglichst regulären Prüfungsablauf. Gegebenenfalls können Rahmenbedingungen angepasst werden, wie etwa eine geringere Prüfendenzahl oder ein eingeschränkter Patient_innenkontakt. Für den Herbst 2020 sowie das Frühjahr 2021 fordern wir eine Prüfung, die den Gegebenheiten des stattgefundenen PJ weiter angepasst wird; Näheres ist in unserer Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Approbationsordnung festgehalten. Im Falle eines Ausfalls des M3 fordern wir eine volle Approbation - auch ohne abgelegte Prüfung - mit Abschließen des Praktischen Jahres, um die Anrechnung der Arbeitszeit auf die Facharztweiterbildung und die Anerkennung des Abschlusses im Ausland nicht zu gefährden. Wir sprechen uns entschieden gegen eine zwischenzeitige Arbeitsverpflichtung auf Kosten der Lernzeit für das M3 aus. Studierende in besonderen Situationen, wie z.B. Studierende mit Kind, müssen hier explizit beachtet werden.

Praktisches Jahr:

Studierende im Praktischen Jahr sind in der aktuellen Versorgungssituation aufgrund ihres fortgeschrittenen Kenntnisstandes eine qualitativ hochwertige Unterstützung des Gesundheitswesens.

Fehltage, die im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion oder einer behördlich angeordneten Quarantäne stehen, dürfen nicht als Fehltage für das Praktische Jahr angerechnet werden. Die aktuelle Regelung provoziert, dass Studierende trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit kommen, um Studienverlaufsverzögerungen zu vermeiden. Patient_innen und Kolleg_innen werden so einer erheblichen und vermeidbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.

Der erhöhte Unterstützungsbedarf in der Versorgung sowie der Entfall eines Großteils der Lehre führt zu einem grundständig veränderten Praktischen Jahr. Der Einsatz der PJ-Studierenden sollte spätestens jetzt mit einer angemessenen finanziellen Vergütung gewertschätzt werden. Wir fordern daher erneut und umso mehr eine Aufwandsentschädigung mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes.

Bei einem Einsatz in der medizinischen Versorgung ist es für Studierende im PJ mit Kindern wesentlich, in gleicher Form Anspruch auf Kinderbetreuung zu haben, wie das sonstige medizinische Personal. Zudem sind Härtefallanträge, die Ort oder Umfang des Einsatzes zusichern, besonders zu berücksichtigen und Fehlzeiten durch erkrankte Kinder nicht anzurechnen.

Das Wahltertial bildet eine zentrale Möglichkeit der Berufsorientierung im Medizinstudium. Hier haben Studierende die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und Kontakte für den Berufseinstieg zu knüpfen. Das Wahltertial muss daher gewährleistet werden.

Da die meisten Studierenden bereits Wohnungen an den jeweils gewählten PJ-Standorten organisiert haben, bedingt eine Einschränkung der Mobilität und ein obligatorisches Vorziehen des PJ-Beginns auf Mitte April einen nicht zu unterschätzenden Eingriff in die individuelle Zukunftsplanung sowie finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten. Solche Maßnahmen müssen daher gut abgewogen und in Rücksprache mit den Studierenden entschieden werden.

Der Wille zu helfen ist groß - schaffen Sie die benötigten Rahmenbedingungen hierfür!

Hintergründe und ausführliche Erläuterungen finden Sie hier:

  1. Stellungnahme der bvmd zum Entwurf der Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite https://tinyurl.com/t5apswt
  2. Hintergrundpapier faires PJ https://tinyurl.com/sva46gv
  3. Positionspapier zu Grundsätzen des Medizinstudiums der bvmd https://tinyurl.com/rd57253
  4. Pressemitteilung: Sicherstellung der Notbetreuung für Kinder von in der Krankenversorgung tätigen Studierenden https://tinyurl.com/rc6clgx
  5. Stellungnahme: Die Fehltageregelung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr ist ungeeignet für den Umgang mit der SARS-CoV-2 Pandemie https://tinyurl.com/qqn9ng3

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Nyheter

  • Liebe Unterstützende, Liebe Interessierte,

    wir ziehen auf die Straße: Übermorgen wollen wir mit Ihnen und euch im Rahmen unseres Aktionstags für ein #fairesPJ demonstrieren gehen und noch mehr Aufmerksamkeit schaffen:

    +++ 📣 BUNDESWEITER AKTIONSTAG 19.07.2023 +++

    Demos wird es in 12 Städten geben und in 16 Städten Infostände. Schließen Sie sich uns an und kommen Sie vorbei! Mehr Informationen zum Aktionstag finden Sie bei den jeweiligen Fachschaften und auf Instagram: www.instagram.com/fairespj

    Berlin: 10 Uhr Bettenhochhaus Campus Charite Mitte
    Freiburg: 11:30 Uhr Mensa Rempartstraße
    Gießen: 10:30 Uhr Bahnhof Gießen
    Greifswald: 12:00 Uhr Uniklinik (Schilder malen ab 11:30 Uhr an der Mensa)
    Halle: 17 Uhr Am Steintor
    Heidelberg: 13:30 Uhr... vidare

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Seit Jahren steht das PJ in der Kritik. 30 "Fehltage" werden den Studenten zugesprochen, von denen die meisten 20 davon bis zum Schluss aufheben, um für das mündliche Staatsexamen zu lernen. Es bleiben 10 Tage im ganzen Jahr. Von diesen Tagen wird aber auch jedes krankheitsbedingte Fehlen abgezogen. Gerade in einer pandemischen Lage mit immenser Ansteckungsgefahr sollten die Studenten keine Angst haben müssen, sich krank zu melden, zumal eine Quarantäne von 14 Tagen nötig werden kann. Krankheitstage sind keine Urlaubstage! Patienten und Kollegen sollten keiner solchen Gefahr ausgesetzte werden

Eine erzwungene Durchführung des M2 ist meiner Meinung nach nicht die richtige Lösung. Die Infektionszahlen steigen stetig an, die Lage in 3 Wochen ist unvorhersehbar. Es könnte zu vielen Zwischenfällen (Ausfall Aufsichtspersonal, Corona-positive Prüflinge, etc) kommen, die weitreichende Folgen hätten. Eine Verschiebung auf Mai, sofern möglich oder nach das PJ wären bessere Alternativen. Ein Streichen des M2 könnte jedoch Nachteile im Bewerbungsverfahren mit sich bringen, es sollte zumindest auf freiwilliger Basis möglich sein, sein schriftliches Staatsexamen zu schreiben.

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