Utbildning

Faire Besoldung für Direkteinsteiger an beruflichen Schulen in BW der Jahrgänge 2010, 2011 und 2012

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Finanzminister Nils Schmid
518 Stödjande 481 i Baden-Württemberg

Petitionen har nekats

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Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Kürzungen nicht hinnehmbar

Zum 01.01.2013 hat das Land Baden-Württemberg die Gehaltsstruktur für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte deutlich verschlechtert. Im Wesentlichen gab es zwei Änderungen. 1. Der Absenkungsbetrag, um den das Grundgehalt während der ersten drei Dienstjahre abgesenkt wird, wurde von 4 % auf 8 % erhöht. 2. Die Beihilfe betrug 50 %. Bei mindestens zwei Kindern oder im Ruhestand betrug die Beihilfe 70 %. Dies wurde geändert. Die Beihilfe beträgt jetzt immer 50 %.

Diese Verschlechterung der Einstellungsbedingungen trifft die Direkteinsteiger an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg der Einstellungsjahrgänge 2010, 2011 und 2012 besonders hart. Direkteinsteiger sind Experten, die aus der freien Wirtschaft in den Schuldienst abgeworben wurden für den Schuldienst an den beruflichen Schulen, ein Umstand, den die Politik immer gefordert und gewünscht hat. Diese Kolleginnen und Kollegen werden zunächst zur Probe drei Jahre im Arbeitnehmerverhältnis basierend auf dem Tarifvertrag TV-L beschäftigt, um anschließend nach Eignungsfeststellung in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Sie sind folglich zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis bereits drei Jahre beim Land Baden-Württemberg beschäftigt.

Das Arbeitnehmerentgelt liegt meist deutlich unter dem vorherigen Gehalt der Direkteinsteiger, auch wenn für einzelne Mangelfächer Zulagen gewährt werden. Die Jahrgänge 2010, 2011 und 2012 - wie auch die Jahrgänge vor ihnen - nahmen diese Einkommenseinbußen hin, da sie kalkulierbar waren und die Übernahme in das Beamtenverhältnis die klare Perspektive war. Auch die Beamtenbesoldung und die Beihilfeansprüche waren vorhersehbar und kalkulierbar. Damit war es den Direkteinsteigern möglich, festzustellen, ob sie trotz der Einkommenseinbußen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten. Viele sind bereits deutlich über dreißig Jahre alt und haben Familie.

Diese Kolleginnen und Kollegen wurden bzw. werden jedoch zu deutlich schlechteren Bedingungen, als im Jahr 2010 bzw. 2011 und 2012 bei deren Gewinnung zugesagt, in das Beamtenverhältnis berufen bzw. übernommen werden. So gibt die damalige Informationsbroschüre aus dem Jahr 2010 für einen Ingenieur mit 7,5 Jahren Berufserfahrung ein Bruttoentgelt von 3.889,72 € an. Mit dieser Einkommenserwartung haben sich die Kolleginnen und Kollegen 2010 und in den Folgejahren für den Direkteinstieg entschieden. Die Zusage des Landes Baden-Württemberg von 2010 bzw. 2011 und 2012 zählt heute nicht mehr und die Bezüge fallen deutlich niedriger aus. Die Kürzung der Eingangsbesoldung in Höhe von 8 % macht rechnerisch aus 12 nur noch 11 Monatsgehälter und bedeutet bei dem Beispiel von oben nach aktueller Besoldungstabelle eine monatliche Kürzung von 323,00 €. Die betroffenen Direkteinsteiger/innen sind zu Recht sehr verärgert.

Damit jedoch noch nicht genug; man bestraft zudem auch noch junge Familienmütter/-väter für ihre Entscheidung, in den Schuldienst zu gehen, und kürzt die Beihilfe. Für einen 35-jährigen Ingenieur mit zwei Kindern bedeutet dies konkret einen Mehrbetrag von ca. 100,00 €, den er pro Monat aufwenden muss. In einigen Fällen sogar bis 300,00 €. Besonders frustrierend ist dabei, dass trotz ständiger Informationen und Gespräche mit Abgeordneten zwar immer Verständnis, aber nie konkretes Handeln zugesagt wird. Die Kolleginnen und Kollegen können nicht nachvollziehen, warum für Referendare ein Bestandschutz galt, für sie aber nicht.

Direkteinsteiger sind keine Neuanfänger von der Hochschule oder Universität, sondern sie stehen mitten im Leben und haben meistens eine Familie. Die Direkteinsteiger der Jahrgänge 2010, 2011 und 2012 sind mit der oben beschriebenen Perspektive in den Schuldienst gewechselt. Jedoch sind sie von der Verschlechterung der Einstellungsbedingungen betroffen, ohne dass sie eine Chance hatten, dies mit in ihren Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Orsak

Unsere Forderung lautet: Im Sinne der Rechtssicherheit fordern wir, dass für die Direkteinsteiger der Jahrgänge 2010, 2011 und 2012 die Einstellungsbedingungen von vor dem 01.01.2013 angewendet werden. Bessern Sie in diesem speziellen Fall nochmals nach. Bedenken Sie bitte den besonderen Umstand, dass diese Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2010/2011/2012 ihren Beruf zugunsten des Lehrerberufs an beruflichen Schulen aufgegeben haben und dem dringenden Ruf nach Lehrern an beruflichen Schulen gefolgt sind, nicht zuletzt auf der Zusage basierend, bei Vorliegen der Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis zu gelangen. Und sie mussten im Jahr 2010/2011/2012 von den dort geltenden Rahmenbedingungen in finanzieller Hinsicht ausgehen.

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Nyheter

  • Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    nun ist es amtlich. Der Landtag hat entsprechend der Beschlussempfelung des Petitionsausschusses über die Petition 15/04706 entschieden. Die Empfelung war: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
    In der Begründung heißt es sinngemäß, dass die reine Hoffnung auf eine zukünftige Besoldung bzw. einen Behilfeanspruch keinen Rechtsanspruch darstellt. Wenn einem nichts zusteht, darf man sich auch nicht ungerecht behandelt fühlen.

    Es zeigt sich, dass die Sparziele momentan das höchste Gut im Land sind.

    Dennoch vielen herzlichen Dank für eure / Ihre Unterstützung.

    Liebe Grüße

    Thomas Matscheko

  • Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    seit dem 07.01.2015 befindet sich die Petition in Bearbeitung. Leider gibt es seit diesem Datum keine Neuigkeiten.
    Ich melde mich wieder sobold es etwas Neues gibt oder openPetion mal wieder damit droht den Petitionsaufruf zu löschen.
    Bis dahin.
    Liebe Grüße

    Thomas Matscheko

  • Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    vielen herzlichen Dank für die großartige Anzahl an Unterschriften!
    Leider bin ich erst heute dazu gekommen die Petition beim Petitionsausschuss einzureichen. Dies ist jetzt geschaft. Es gilt nun die Entscheidung abzuwarten.
    Liebe Grüße und einen guten Start ins neue Jahr

    Thomas Matscheko

Rechtssicherheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie!

Um in der freien Wirtschaft auf ein vergleichbares Nettogehalt zu kommen bräuchte man ca. 5.500 € und mehr als 50% Beihilfe gibt es vom Arbeitgeber auch nicht. Von daher scheinen die Konditionen doch recht attraktiv.

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