Bölge : Ahlen
Refah

Faire Bezahlung und soziale Sicherheit für Ahlener Tagesmütter

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Bürgermeister Alexander Berger
269 Destekleyici 149 İçinde Ahlen

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Wir als Ahlener Tagesmütter wenden uns mit dieser Petition an den Bürgermeister der Stadt Ahlen Dr. Alexander Berger und die Verantwortlichen der Stadtverwaltung.

Eine Tagesmutter in Ahlen erhält seit 2016 (mit Beschluss über die Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege) unverändert 4,80 € pro Kind und Stunde und keine Weiterzahlung der laufenden Geldleistung bei Ausfallzeiten durch Krankheit oder Urlaub. Dagegen müssen die Eltern der Tageskinder in diesen Fällen die Elternbeiträge an die Stadt weiterzahlen.

In der Realität bedeutet das, dass eine Ahlener Tagesmutter nach 14 Tagen Krankheit fast die Hälfte ihres Monatsverdienstes an das Jugendamt zurückzahlen muss. Ein längerer Ausfall bei einem Arm- oder Beinbruch bedeutet sogar vier bis sechs Wochen Verdienstausfall. Die monatliche Miete und Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden. Die Ahlener Tagesmutter muss sich verschulden oder ist im Krankheitsfall gezwungen, ihre Pflegestelle vollständig zu schließen. Denn Rücklagen für solche Ausfallzeiten lassen sich aus dem geringen Einkommen auch nicht bilden. Diese bedrohliche Situation macht so manche Tagesmutter krank und hat in der Vergangenheit schon viele Tagesmütter zum Aufgeben gezwungen.

Die Tagesmütter leisten eine sehr solide Arbeit. Viele sind schon seit 11 Jahren dabei und haben maßgeblich mitgeholfen, den Beruf der Tagesmutter in Ahlen zu etablieren. Sie unterstützen die Stadt Ahlen maßgeblich in der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für U3-Kinder.

UNS ALS AHLENER TAGESMÜTTERN STEHEN EINE FAIRE BEZAHLUNG UND EINE ANGEMESSENE SOZIALE ABSICHERUNG ZU!

Mit der Einführung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege der Stadt Ahlen wurde zwar der Stundensatz im Jahr 2016 einmalig von 4,00 € auf 4,80 € erhöht, zugleich aber die Weiterzahlung für Ausfallzeiten (Krankheit und Urlaub), die durch die Tagesmutter zu vertreten sind, ersatzlos gestrichen. Die Tagesmütter müssen aus diesem sozialen Loch, in das sie die Stadt Ahlen gestoßen hat, wieder heraus geholt werden! Sie müssen wieder an die allgemeine Einkommens- und Kostenentwicklung angekoppelt werden und für Zeiten längerer Krankheit auch die erforderlichen Rücklagen bilden können.

Dazu müssen die Stundensätze entsprechend der Empfehlung des Bundesverbandes für Tagespflege auch in Ahlen auf mindestens 5,50 € pro Kind und Stunde für U3-Kinder angehoben und in der Folge jährlich analog der Tarifanhebung im öffentlichen Dienst angepasst werden. Außerdem muss es wieder eine zeitlich begrenzte WEITERZAHLUNG BEI KRANKHEIT und URLAUB geben, so wie es auch die Nachbarkommunen im Kreis Warendorf ihren Tagesmüttern gewähren.

Gerekçe

Eine Tagesmutter ist selbstständig tätig, wird aber vom Gesetzgeber als arbeitnehmerähnliche Selbstständige und somit auch als rentenversicherungspflichtig eingestuft (§2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Sie ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit und der im allgemeinen Vergleich geringen Einkommenshöhe auch ähnlich schutzbedürftig wie ein Arbeitnehmer. Folgerichtig wird auch in der "Handreichung Kindertagespflege NRW" in Ausfallzeiten durch Urlaub oder Krankheit eine zeitlich begrenzte Weiterzahlung empfohlen, besonders dann, wenn - wie in Ahlen - die Elternbeiträge durchgehend erhoben werden. In den Nachbarkommunen des Kreises Warendorf und darüber hinaus wird diese Empfehlung auch schon seit Jahren umgesetzt. Gleichzeitig erhalten die Tagesmütter dort deutlich höhere Stundensätze, die jährlich mit einem festen Prozentsatz dynamisiert werden. Nach einer Modellrechnung (basierend auf jährlich 4 Wochen Urlaub und 1 Woche Krankheit) beträgt das Jahreseinkommen einer Tagesmutter in Ahlen nur 75 Prozent einer Tagesmutter in Warendorf. Damit bildet AHLEN im Vergleich der Kommunen des Kreises Warendorf das SCHLUSSLICHT bezüglich der Höhe der Vergütung und der sozialen Absicherung von Tagesmüttern.

DIE AHLENER TAGESMÜTTER LEISTEN EINEN ENTSCHEIDENDEN BEITRAG, UM QUALIFIZIERTE KINDERBETREUUNG UND ERWERBSTÄTIGKEIT DER ELTERN IN EINKLANG ZU BRINGEN UND HELFEN DER STADT AHLEN, DEN SEIT AUGUST 2013 BESTEHENDEN RECHTSANSPRUCH AUF EINE BETREUUNG FÜR KINDER UNTER DREI JAHREN ZU ERFÜLLEN!

Deshalb ist es nicht mehr als fair, den Ahlenern Tagesmüttern endlich eine angemessene Vergütung und den in der "Handreichung Kindertagespflege NRW" empfohlenen sozialen Schutz zu gewähren, wie es in Warendorf und anderen Städten des Kreises bereits umgesetzt ist.

Desteğiniz ve angajmanınız için çok teşekkür ediyoruz

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