Région: Hessen
Administration

Familie Ben Attia/Mayel soll gehen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Hessischer Landtag
215 Soutien

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

215 Soutien

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die Fam. Mayel hat gegen das deutsche Recht verstoßen, bzw. sich nicht an entsprechende Auflagen gehalten. Das deutsche Recht hat hierfür klare Richtlinien, die besagen, dass die Familie ausgewiesen werden muss. Es ist daher das Gesetz in voller Gänze anzuwenden und die Fam. Mayel zur Ausreise zu zwingen oder letztendlich aktiv auszuweisen.

Raison

Im April 2003 sind Frau Scheima Ben Attia und Herr Zied Mayel zum Studieren nach Bremen gekommen. Die Aufenthaltserlaubnis galt nur für das Studium, danach sollten beide wieder in ihr Haimatland Tunesien zurück. Beide haben das Studium nach 10 Jahren immer noch nicht beendet und entgegen den Auflagen der deutschen Behörden ihren Wohnsitz gewechselt. Sie leben nun von staatlicher Unterstützung. Das Studium war möglicherweise nur ein vorgeschobenes Argument, um in Deutschland einreisen zu können.

Die Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg hat festgestellt, dass Zied Mayel mit seiner Familie bis 3. Januar freiwillig das Land verlassen soll. Eine Petition von Freunden der Familie mit Unterstützung des Darmstädter Echo will nun die Durchsetzung des deutschen Rechts verhindern, sowie die Ausländerbehörde damit zwingen, Ihre Entscheidung zurückzunehmen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. In diesem gelten Gesetze immer und für jeden ausnahmslos. Es ist nicht hinnehmbar, dass hier Recht umgedeutet oder gar gebrochen wird. Egal wie der Einzelfall im Detail gelagert ist, müssen die Gesetze angewendet u n d durchgesetzt werden. Das unterscheidet Deutschland von einer "Bananenrepublik".

Im vorliegenden Fall droht keinem der Familienmitglieder irgend ein Nachteil in Tunesien. Auch findet in Tunesien kein Krieg statt, so dass hier besondere Umstände in Betracht gezogen werden müssten.

Merci pour votre soutien

Lien vers la pétition

Image avec code QR

Fiche détachable avec code QR

télécharger (PDF)

Actualités

Ich persoenlich glaube, dass hier etwas wichtiges vergessen wird! Wenn es stimmt, dass die beiden hier zum Studium hinkamen, haben sie mit Sicherheit auch einen Bafoeg Antrag gestellt. Heisst: Ein Auslaender bekam in den 80gern als Hoechstsatz 13xx DM, ein in Deutschland lebender Student (egal welcher Nationalitaet!)nur einen Hoechstsatz von ca. 800 DM so er denn einen eigenen Hausstand hat. Da bei Bafoegbezug schon geprueft wird, wie es denn mit den Leistungen aussieht, kommt auch die Ebbe in der Kasse in 2005 hin. Das erklaert die Kinder und den Umzug. Klartext: Sie haben alle gut vera..

Ich habe die Petition von Fam. Mayel gelesen und aus Überzeugung unterschrieben. Informieren Sie sich bevor Sie Lügen veröffentlichen. Wir haben Hier ein Hellseher, der wissen kann wer Soziale Leistungen bekommt. Ein Steuerzahler wie Herr Mayel, der mindestens 1 Jahr gearbeitet hat, bekommt im Fall einer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld 1 und das ist keine Soziale Leistung, das ist eine Art Versicherung, die mann abschließt und bezahlt. Das ist dann ein Recht, dass keiner dagegen sagen kann.

Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant