Bölge : Almanya

Familienleistungsausgleich - Anerkennung des freiwilligen Wehrdienstes in seiner Gesamtdauer als Ausbildung oder Verlängerung der Anspruchszeit für das Kindergeld

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der freiwillige Wehrdienst entweder in seiner gesamten Dauer als Ausbildung anerkannt wird und somit nicht nur für die Grundausbildung ein Anspruch auf Kindergeld besteht, oder die Anspruchszeit für das Kindergeld um die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes verlängert wird.

Gerekçe

Bisher bestand nur die Möglichkeit, Kindergeld für die ersten drei Monate der sogenannten Grundausbildung beim Freiwilligen Dienst der Bundeswehr für ein volljähriges Kind zu beziehen. Die Bundeswehr wirbt damit, dass der Freiwilligen Dienst die Möglichkeit bietet, einen Zeitraum sinnvoll zu überbrücken. In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat - was hier der Fall ist, denn der Freiwillig Leistende hat ja eben noch gar keine Berufsausbildung, sondern meist nur einen Schulabschluss. Mit Eintritt in den Freiwilligen Dienst bereitet sich der Freiwillig Leistende eben gerade auf ein späteres Berufsziel vor. Die Bundeswehr gibt vor, dass in der Grundausbildung (welche in der Regel nur drei bis vier Monate dauert) alles vermittelt wird, was ein Soldat/in wissen und beherrschen muss. Im Einzelnen werden Rechte und Pflichten eines Soldaten/in nahegebracht wie z. B. die Grundlagen des Wehrdienstes. Theorie und Praxis sind ineinander greifend und beinhalten politische Bildung- Gefechtsdienst, Waffen- und Schießübungen sowie körperliches Training. All das soll in der drei- bis viermonatigen Grundausbildung geschehen. Danach wird der Freiwillige Leistende speziell in der Laufbahn der Mannschaften als vollwertige Arbeitskraft z. B. als Richtschütze bzw. Panzergrenadier eingesetzt. Dies ist zu ändern, da es fragwürdig ist, ob ein junger Mensch, der in der Regel nur einen Schulabschluss hat, nach einer dreimonatigen Grundausbildung sich alle Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen angeeignet haben soll. Da der Freiwillig Leistende eben nach dieser dreimonatigen Ausbildung schon als volle Arbeitskraft geführt wird, wäre dies auch auf andere Berufsausbildungsziele anzuwenden. Gerade die heutige Technik der Bundeswehr ist auf einem hohen Standl und es ist nicht vorstellbar, dass ein junger Mensch mit einer dreimonatigen Ausbildung, die ja kindergeldrechtlich auch als Ausbildung anerkannt wird, schon im vollen Einsatz als vollwertige Arbeitskraft bei der Bundeswehr, auch unter Umständen für Einsätze im Ausland voll ausgebildet wäre.

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Haberler

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-61102-006637
    13593 Berlin
    Familienleistungsausgleich

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte, dass der freiwillige Wehrdienst bei der Bundeswehr, insbesondere
    die Laufbahn der Mannschaften, über die Grundausbildung hinaus bis zum Ende des
    freiwilligen Dienstes als Ausbildung anerkannt wird und den Kindergeldberechtigten
    dadurch ein Bezug für ein volljähriges Kind über die volle Zeit des freiwilligen Dienstes
    ermöglicht wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, bisher habe nur die Möglichkeit bestanden, Kindergeld
    für ersten drei Monate der... daha ileri

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