Regija: Njemačka
Dobrobiti životinja

Festschreibung der Euthanasie-Kosten für Haustiere in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
165 133 u Njemačka

Peticija je odbijena.

165 133 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2019
  2. Zbirka završena
  3. Predano na dan 28.09.2020
  4. Dijalog
  5. Okončano

Tierärzliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999 nach Änderung der GOT vom 19.07.2017 bestimmt und ist durch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz festgelegt und für die Bundestierärztekammer und den Tierarztverband verbindlich . Die GOT sieht in der Leistungsabrechnung einen einfachen bis dreifachen Satz vor, der nach billigem Ermessen, z.B. Aufwand/Wochende/Feiertage vom Tierarzt mit 100 % Zuschlag festgelegt werden kann. Ebenso ist u.a. ein Verbot der Doppelbewertung (§ 5) in der Leistungsabrechnung festgeschrieben.

Meine Petition richtet sich gegen die aktuelle Gebührenordnung - hier Euthanasiekosten zum Mehrfachsatz eines Haustieres, einer/meiner Katze.

Nach längerem Leidensweg meines fast 20-jährigen Katers und einigen Tierarztbesuchen riet der Tierarzt am 24.12.2018 zum sofortigen Einschläfern meines Katers. Eine weitere medikamentöse Behandlung erfolgte nicht. Nachgefragt zu den Kosten, teilte man mir diese mit 17 (Untersuchung) und 38 Euro (Kathederlegung) = 55 Euro mit. Durch die finale Endscheidung geschockt und um Abschied zu nehmen, nahm ich meinen Kater erstmal wieder mit nach Hause. Da sein Zustand sich am nächsten Tag nochmals deutlich verschlechterte, wusste ich, dass der Tag gekommen war, um meinen treuen Wegbegleiter und Freund vom seinem Leiden durch Euthanasie, den guten Tod, aus dem Leben zu nehmen und ihn zu erlösen. Über die Euthanasiekosten von 55 Euro wurde ich ja am Vortag informiert, insofern wusste ich als Rentner, was finanziell auf mich zu kam.

Die Euthanasie wurde am 25.12.2018 in ca. 15 Minuten für meinen Kater schnell und schmerzfrei durchgeführt. Über die erhöhten Kosten wurde ich nicht informiert. Ich nahm meinen Kater wieder mit und beerdigte ihn bei mir.

Mit späterer Rechnungslegung rechnete der Tierarzt hierfür statt der am Vortag genannten 55 Euro jetzt 125 Euro ab, welches ich erfolglos reklamierte. Man verwies dort auch auf die Gebührenordnung für Tierärzte, nach welcher an Feiertagen mehr als der einfache Satz abgerechnet werden muss. Abgerechnet wurden netto : Kontrollkonsultation (21) mit 17,- Euro Venenkather (504Z) mit 38,- Euro Euthanasie (502) mit 50,- Euro Release/Narkosemittel mit 0,38 Euro Die tierärztliche Leistung der Euthanasie wurde doppelt und zum mehr als zweifachen Satz bewertet. Die Gebührenordnung für Tierärzte sieht bei der Euthanasie einer Katze durch Injektion Kosten in Höhe von Euro 19,24 / 38,48 / 57,72 bei einem Abrechnungssatz 1/2/3-fach vor. Meine Kosten betrugen Euro 125,40 brutto. Bei einer 15-min. Tierarztkonsultation ergibt sich hier ein Stundensatz von 500 Euro.

Obrazloženje

Die Euthanasie eines Haustieres ist für das Haustier und den Tierhalter eine sehr schwere finale Entscheidung. Es ist keine Behandlung im üblichen Sinne, sie ist endgültig. Die schwere Entscheidung hierzu trifft, allein in der Verantwortung für das Haustier, der Tierhalter und Tierarzt. Auch das Haustier kann seinen Todesstag leider nicht bestimmen und sich heraussuchen, ob es nun an einem Werktag zum 1-fachen Abrechnungssatz, oder an einem Feiertag bis zum 3-fachen eines Abrechnungssatzes stirbt oder sterben muss. Deshalb sollte m.E. die tierärztliche Hilfe zur Euthanasie eines Haustieres auf den 1-fachen Abrechnungssatz durch die Gebührenordnung der Tierärzte gesetzlich begrenzt sein. Hierzu ist jedoch die Gesetzgebung gefordert - daher diese Petition.

An der Euthanasie und Tötung eines geliebten Haustieres sollte niemand einen "Mehrwert" und "Mehraufwand" sehen, nur weil das Tier an einem Wochenende oder Feiertag stirbt oder sterben muss. Auch das Umsatzsteuerrecht sollte bei Euthanasie keinen Mehrwert durch die Erhebung der üblichen "Mehrwert"-Steuer vorsehen. Es ist einfach unethisch.

Haustiere/Tiere sind keine Sache!

Haustiere sind eigenständige Wesen und Sozialpartner!

Kein Haustierhalter/Tierhalter sollte aus Kostengründen zur sofortigen Euthanasie gezwungen sein, das ist nicht ethisch!

Die Verantwortung für den letzten Schritt trägt nur der Tierhalter, ausschließlich im Interesse seines Tieres zur Vermeidung eines längeren Leidensweges. Niemand hat das Recht, weder eine Gebührenordnung noch das Umsatzsteuerrecht, bei Euthanasie irgendeinen "Mehrwert" zu sehen und in Abrechnung zu bringen. Denn, wir sehen uns alle wieder, am Ende der Regenbogenbrücke!

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Preuzimanje (PDF)

Novosti

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-19-10-787-038920 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Još nema argumenata za.

Muss hier mal die Lanze für Tierärzte brechen. 125 € brutto für die Euthanasie sind nicht im entferntesten kostendeckend für den Kollegen am Feiertag. Nach Abzug der MwSt und der EkSt und Medikamentenkosten bleiben ca. 50 €. Davon müssen dann noch Strom, Wasser und evtl. Gehalt für den diensthabenden Kollegen gezahlt werden, wenn der Chef nicht selbst Dienst hatte. Oder 120€ Kastration Katze weiblich. Da bleiben knapp 40€ "Gewinn" für 1 1/2 Stunden Arbeit mit allem. Und da ist noch nicht die Helferin bezahlt!!!!

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