Regione: Vokietija

Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung - Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Palaikantis 69 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

69 Palaikantis 69 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich anzuheben, um die dem Rentenversicherungssystem innewohnende Solidarität herzustellen und die Ungleichbehandlung abzuschaffen, so dass alle Beitragszahler anteilig die gleichen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten müssen.

Priežastis

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze eine Rechengröße im Sozialversicherungsrecht. Es handelt sich dabei um einen Betrag, bis zu dessen Höhe die Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung zu entrichten sind. Für das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigende Einkommen wird kein Beitrag mehr erhoben.Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung beträgt 6.350 Euro (West) und 5.700 Euro für das Jahr 2017. Das bedeutet, dass die jeweiligen Beiträge nur bis zur Höhe dieser Beträge erhoben werden dürfen.Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Solidaritätssystem eingeführt worden, in dem in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des Einzelnen Beiträge zu entrichten sind. Solidarität bedeutet aber auch, dass die persönliche Leistungsfähigkeit eine sehr entscheidende und diesem System der Solidarität obliegende Eigenschaft ist. Denn, je höher das Einkommen ist, desto weniger muss in das Solidar-System eingezahlt werden. Dies liegt daran, dass durch die Beitragsbemessungsgrenzen die Beitragszahlungen für Besserverdienende im Vergleich zu niedrigeren Einkommen anteilmäßig viel geringer sind. Das folgende Beispiel zeigt dies sehr deutlich: Bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 3.500 Euro und einem anteiligen Arbeitnehmerbeitragssatz zur Rentenversicherung von 9,35 Prozent werden monatlich 327,25 Euro fällig. Bei einem Einkommen von 7.500 EUR ist ein Beitrag von 626,45 Euro, de facto sind also nur 8,35 Prozent zu zahlen. Das Netto-Einkommen liegt im ersten Fall bei ca. 2.503 Euro (Ehepaar, mit 2 Kindern) und im zweiten Fall bei 4.903 Euro (Ehepaar, mit 2 Kindern). Unstrittig sein dürfte, dass die Beitragsbemessungsgrenze dazu führt, dass Besserverdienende damit in der Lage sind, eine nicht unbeachtlichen Anteil des Einkommens über viele Jahre hinweg dafür zu verwenden, um damit für das Rentenalter vorzusorgen. Während es für Menschen mit geringerem Einkommen schlichtweg unmöglich ist, zusätzlich Vorsorge zu treffen. Damit wird der Besserverdienenden, insbesondere durch die Beitragsbemessungsgrenze mehrfach zusätzlich und unsolidarisch besser gestellt. Mit einem rechnerisch niedrigeren prozentualen Anteil von 8,35 Prozent kann er rechnerisch die Höchstrente erhalten, während der Geringverdiener mit einem Beitragsanteil von 9,35 Prozent nicht die Höchstrente der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen kann. Und im Ergebnis wird das Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung ausgehebelt, weil die heutigen Rentner von den heutigen Beitragszahlern finanziert werden müssen und durch die Beitragsbemessungsgrenze des Rentenversicherungssystems finanzielle Nachtteile entstehen. Dies deshalb, weil die Beitragsbemessungsgrenze zugunsten der Besserverdienenden ausgelegt ist und de facto die Geringverdiener anteilmäßig einen höheren prozentualen Beitragssatz leisten müssen, als diejenigen über der Beitragsbemessungsgrenze.

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žinios

  • Pet 3-18-11-8216-046617 Finanzierung der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
    Rentenversicherung erheblich anzuheben.

    Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass für das die Beitragsbemessungsgrenze
    übersteigende Einkommen keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung
    entrichtet werden müssten. Dies widerspreche dem Gedanken einer
    Solidargemeinschaft und bedeute, dass je höher das Einkommen sei desto weniger
    eingezahlt werden müsse. Die Beitragsbemessungsgrenze führe... toliau

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