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Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung - Anhebung des Rentenbeitragssatzes auf 20 %/Anlegen der Überschüsse in Aktienfonds

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 20% angehoben wird und dadurch entstehende Überschüsse in einen Aktienfonds angelegt werden.Für den Aktienfonds sollten nur Aktien gekauft werden, die nachhaltig eine möglichst hohe Gewinnrendite erwirtschaften, die aber mindestens 1% über der Inflation liegt.Durch geeignete Streuung ist das Klumpenrisiko zu minimieren.Die Erträge werden dafür verwendet, um das Rentenniveau nachhaltig stabil zu halten.

Selgitus

Durch einen staatlichen Rentenfonds profitieren auch die Arbeitnehmer, die nicht das nötige Einkommen haben, um privat vorzusorgen, aber gesetzlich pflichtversichert sind.2/3 der Erträge werden wieder angelegt1/3 der Erträge werden ausgeschüttet. Von den Ausschüttungen wird die Hälfte unter allen Rentenbeziehern nach dem Verhältnis der Beitragszeiten, unabhängig von der Lohnhöhe, sozial aufgeteilt, die andere Hälfte nach den individuellen Rentenansprüchen aus der Rentenversicherung. Die Ausschüttungen erhöhen dabei wie Einzahlungen die laufende Rente.Durch die Erträge läßt sich somit nachhaltig das Rentenniveau aufbessern.In Zeiten von Vollbeschäftigung eingesparte Steuermittel für Sozialhilfeleistungen sollen zum Teil in den Rentenfonds überwiesen werden, um dessen Wirkung zu verstärken.

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