Область: Германия

Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Bund

проситель
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Начат 2020
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Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

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Mit der Petition wird gefordert:Finanzierung von Kinder- und Jugendhilfe muss durch den Bund passieren.

основания

Mit dieser Petition wird die Finanzierung von Familien-, Kinder- und Jugendhilfe durch den Bund gefordert. Jugendämter müssen allesamt die selben finanziellen Möglichkeiten und Voraussetzungen haben. Die Finanzierung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe obliegt zu rund 85 % den kommunalen Gebietskörperschaften, sprich den Gemeinden/ Städten und Kreisen. Damit tragen sie die Hauptlast der Kinder- und Jugendhilfekosten. Die Aufwendungen für diese Kosten weisen erhebliche Unterschiede auf. Grund hierfür sind beispielsweise Aspekte regionaler Strukturen und Entwicklungen. Das bedeutet, wenn eine Stadt allgemein wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen hat und zudem die Haushaltsplanung fehlerhaft kalkuliert war, schlägt sich das auch auf die Finanzierung in der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe aus. Endverbraucher im Sinne der Träger/Helfer sowie die Familien, aber insbesondere Kinder und Jugendliche leiden darunter, da sie nicht entsprechend arbeiten können oder entsprechend ihrer Problemlagen betreut werden. Städte und Kreise müssen die Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in vielerlei Hinsicht kontrollieren, um die Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Dabei bleibt den Jugendämter mitunter wenig Handlungsspielraum, adäquate Hilfen zu installieren, weil diese Mangelware sind und/oder zu teuer. Jugendhilfeträger haben nicht die finanziellen Mittel diese anspruchsvolle Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen attraktiv zu machen. Schichtarbeit, immer komplexere und schwierigere Fälle bei nicht sachgerechter Bezahlung machen die Tätigkeiten im Berufsfeld Soziale Arbeit nicht gerade attraktiv. Somit fehlt es entsprechend an Fachpersonal und den Möglichkeiten, verschiedene Hilfen anzuwenden. Die Jugendämter der Städte/Gemeinden und Kreise müssen dazu befähigt werden, gewinnbringende, nachhaltige und erfolgreiche Familien-, Kinder- und Jugendhilfe leisten zu können. Dazu benötigt es jedoch die finanziellen Grundvoraussetzungen, welche aus EINEM Topf, nämlich dem des Bundes zur Verfügung gestellt werden sollten.

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