Finanzierung der Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1.696 Apoiador 1.696 em Renânia-Palatinado

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  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die ambulante Versorgung von Kindern mit sozial- oder neuropädiatrischem Behandlungsbedarf im Landkreis Bad Kreuznach ist akut gefährdet. Die gewachsene bürokratische Struktur unterschiedlicher Kostenträger hat zu einer seit Jahren zunehmenden, massiven Unterfinanzierung der sozial-pädiatrischen Zentren (SPZ) und damit zu der aktuellen Notlage geführt. Aus Frustration über den Mangel an Unterstützung, über die strukturelle Fehlplanung des Landes Rheinland-Pfalz und über die Abwehrhaltung der Kostenträger können im SPZ Bad Kreuznach nach mehreren Kündigungen aktuell nur knapp 50% der Arztstellen besetzt werden. Es gibt keine Strategie, hier nachhaltig eine Verbesserung herbeizuführen.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Wartezeiten zur Erstvorstellung von entwicklungsgefährdeten und behinderten Kindern, Kindern mit (Teil-) Leistungsstörungen und Kindern mit Gefährdung der sozialen oder schulischen Teilhabe beträgt aktuell 12 - 18 Monate, bzw. es kann überhaupt keine Prognose über die Wartezeit gemacht werden. Die umliegenden SPZ können die große Zahl an Anfragen nicht kompensieren, hier bestehen z. T. ebenfalls wirtschaftliche Schieflagen und als Resultat lange Wartezeiten. Gerade die o. g. besonders vulnerablen Kinder und Familien sind auch auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen. Dies bedeutet eine akute Unterversorgung von entwicklungsgefährdeten Kindern im Landkreis Bad Kreuznach. Die Kinderarztpraxen dienen insbesondere der Akut- und Regelversorgung. Hier können - auf Grund der hohen Patientenzahlen insgesamt - derartig aufwendige und wichtige Testungen, Untersuchungen und Therapieplanungen nicht geleistet werden. Auch die notwendige Unterstützung der Kinder und Eltern im Rahmen einer Frühförderung, die Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln, die Anträge zur Begutachtung durch den MDK oder die Feststellung von Förderbedarf übersteigt in vielen Fällen die Möglichkeiten der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte. Dies bedeutet, dass die betroffenen Kinder und Eltern - auch die Kindergärten und Schulen - in der Situation alleine gelassen werden und die Kinder nicht oder nicht rechtzeitig die für sie notwendige Unterstützung bekommen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja. Das Ministerium wird aufgerufen, die Missstände zu analysieren und eine Lösung herbeizuführen: Es ist notwendig, die Finanzierung der SPZ „hier beispielhaft am SPZ Bad Kreuznach“ auf eine nachvollziehbare, bedarfsgerechte und sichere Grundlage zu stellen. Hierfür braucht es eine ehrliche Bestandsaufnahme ohne politischen Zuständigkeitswirrwarr und gegenseitiges Zuschieben von struktureller Verantwortung und eine klare Mittelzuweisung durch das Land Rheinland-Pfalz. Außerdem erwarten die Kinder- und Jugendärzte der Region und auch die Eltern der betroffenen Kinder eine ausreichende personelle Ausstattung der Einrichtung. Hier muss das Land Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Träger ergebnisorientierte Konzepte zur Personalgewinnung voranbringen. Dies alles muss zügig und unmittelbar erfolgen, da jede Woche ohne Versorgung für die betroffenen Kinder einen langfristigen Chancenverlust bedeutet. Für die Gesellschaft bedeuten Kinder, die heute nicht gefördert werden, wachsende Aufgaben und Probleme in den nächsten Jahren.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Das sozialpädiatrische Zentrum in Bad Kreuznach muss personell und finanziell so aufgestellt werden, dass der Versorgungsauftrag im Rahmen der Ermächtigung zur ambulanten Versorgung uneingeschränkt erfüllt werden kann.

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