Région: Allemagne

Finanzpolitik - Ablehnung des ESM-Vertrags

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
11 022 Soutien 11 022 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

11 022 Soutien 11 022 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, den ESM-Vertrag und den Eilantrag von Frau Dr. Angela Merkel vom 30.03.2012 zum Gesetzentwurf vom 2. Februar 2012 Drucksache 165/12 abzuweisen.

Raison

Auf massiven Druck der Bundesregierung soll der Bundestag und nachfolgend der Bundesrat, der nach dem Eilantrag von Frau Dr. Angela Merkel vom 30.03.2012 binnen einer 3-wöchigen Frist zur Stellungnahme, die ESM Verträge ratifizieren. Für den Bundesrat sieht das Grundgesetz laut Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 eine Frist zur Stellungnahme für Übertragungen von Hoheitsrechten von neun Wochen vor. Weiter wird bestimmt, dass Satz 4, Eilantrag, keine Anwendung findet! Mit Rücksicht auf den Umfang und die Auswirkungen des ESM-Vertrages besteht ein hoher Informationsbedarf. Angaben diesbezüglich sollten grundsätzlich nachvollziehbar und verständlich sein. Obwohl der ESM- Vertrag noch nicht ratifiziert ist, werden an den wichtigsten Kerndaten schon Änderungen vorgenommen. Das anfängliche Darlehensvolumen von maximal 500 Mrd. EUR wurde zwischenzeitlich auf 800 Mrd. EUR erhöht. Mit dem Inkrafttreten des unkündbaren und völkerrechtlich bindenden ESM-Vertrags wird die Übertragung der Herrschaftsgewalt des Volkes, die durch Politiker nur treuhänderisch und auf Zeit verwaltet werden darf, dem ESM dauerhaft zugesichert. Nicht vom Volk legitimierte Institutionen und Personen, der IWF, die EZB, das Direktorium und die Kommissare der EZB erhalten eine nicht hinnehmbare Machtposition. Nach der Präambel (13 & 14) erhält der IWF rückwirkend und auf Dauer für seine EU-Investitionen den Gläubiger-Status Eins. Damit werden per Gesetz die IWF Gewinne privatisiert und Verluste verstaatlicht. Der ESM erwartet für die Anerkennung seines Rechtsstatus, seiner Vorrechte und Befreiungen gemäß Artikel 32 zur Erfüllung seines Zweckes, in denen er Aufgaben wahrnimmt oder Vermögenswerte hält, die Übertragung von Hoheitsrechten. Die ESM-Mitarbeiter werden von ihrer nationalen Steuerschuld befreit und zahlen Steuern nur an den ESM. Mit Vermögen, Grundstücken, Gebäuden, Banken, Betrieben darf der ESM handeln. Das Eigentum und das Personal sind befreit von allen Gesetzen, Pflichten, Kontrollen, Vorschriften, z.B. Basel III und genießen vollkommende Immunität. Dieser ESM- Status gleicht Botschaften mit unzähligen Botschaftern. Zur Umsetzung des Zwecks, Finanzmittel zu mobilisieren, soll das Institut, die ESM-Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg und der Funktion einer Bank, schnellstmöglich eingerichtet werden. Danach wird sich schleichend eine dritte Regierungsmacht neben den nationalen Regierungen und der EU-Regierung aufbauen.

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Actualités

  • Pet 2-17-08-600-038525

    Finanzpolitik


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Abweisung des Gesetzesentwurfs zur finanziellen
    Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (Bundestagsdrucksache
    17/9048) und des Gesetzesentwurfs zum Vertrag vom 2. Februar 2012 zur
    Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (Bundestagsdrucksache
    17/9045) gefordert.
    Im Übrigen wird vorgeschlagen, den Eilantrag von Bundeskanzlerin Dr. Angela
    Merkel vom 30. März 2012 zum Gesetzentwurf vom 2. Februar... plus loin

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