Finanzverwaltung - Zusendung von vorbereiteten Steuererklärungen durch Finanzämter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Unterstützende 43 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

43 Unterstützende 43 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Finanzämter den Steuerpflichtigen vorbereitete Steuererklärungen übersenden, die dann nur noch durch Angaben zu den die Freibeträge überschreitenden Aufwendungen ergänzt werden müssen. Gleichzeitig könnte der Freibetrag in der Einkommenssteuer erhöht und der Freibetrag für Kapitalerträge gestrichen werden.

Begründung

Der Großteil der Erwerbstätigen erhält Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und im geringen Maße Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die auf diese Einkommen abzuführenden Steuern werden im Wege der Quellensteuer unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer an die Steuerverwaltung gemeldet. Auch die Daten zum Familienstand und dessen Veränderungen werden der Steuerverwaltung mitgeteilt. Daneben werden in den meisten Fällen wohl nur Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht, die meistens unterhalb der Freibeträge bleiben dürfen. Diese könnten eventuell bei der derzeitigen Haushaltslage erhöht werden. Bei Übersendung einer vorausgefüllten Steuererklärung würde der Steuerpflichtige zum einen über die über ihn bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten informiert. Zum anderen würden die Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der komplizierten Formulare entlastet. Die vorausgefüllte Steuererklärung könnte in ein vom Steuerpflichtgen zu eröffnendes epost-Fach übermittelt werden. Über dieses könnte er auch die ergänzend zu berücksichtigenden Unterlagen einreichen.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-602-033025Finanzverwaltung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass die Finanzämter den Steuerpflichtigen vorbereitete
    Steuererklärungen übersenden, die dann nur noch durch Angaben zu den die
    Freibeträge überschreitenden Aufwendungen ergänzt werden müssen. Gleichzeitig
    sollte der Freibetrag in der Einkommensteuer erhöht und der Freibetrag für
    Kapitalerträge gestrichen werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, der Großteil der Erwerbstätigen erhalte Einkünfte
    aus nichtselbstständiger Arbeit und nur im geringen Maße Einkünfte aus
    Kapitalvermögen. Vermutlich würden... weiter

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