Region: Niemcy

Fischerei - Verbot des Angelns als Freizeitbeschäftigung und Nutzung anderer Fangmethoden

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 71 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

71 71 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Angelverbot wegen TierquälereiIch fordere eine Gesetzesänderung, die das Angeln von Fischen als Tierquälerei einstuft und daher verbietet.

Uzasadnienie

Das Angeln als Freizeitbeschäftigung hat nur einen Zweck: Spaß haben. Die Behauptung, das Angeln diene ausschließlich dem Nahrungserwerb, ist nur ein Vorwand, um das Tierschutzgesetz zu umgehen. Viele Angler essen überhaupt keinen Fisch oder nur bestimmte Sorten und werfen nach dem Fang-Kick den Fisch wieder ins Wasser. Die Tiere erleiden beim Angeln Todesangst und fürchterliche Schmerzen. Der Angelhaken, oft mit Widerhaken, verletzt die Tiere mindestens schwer am Gaumen. Zerrissene Lippen, aufgerissene Speiseröhren, Magenverletzungen und auchSchwimmblasenverletzungen kommen aber regelmäßig vor. Und den lebenden Ködern(Würmer) wird der Angelhaken in den Darm geschoben. Viele zurückgeworfene Fische verenden dann langsam und qualvoll. Wenn Fische schreien könnten, hätten die Angler ein so schlechtes Gewissen, dass sie nachts nicht mehr schlafen könnten. Daher mußin einem zivilisierten Land Schluß sein mit diesem fragwürdigen Hobby, das schon den Kindern beigebracht wird. Diese werden zu Rohlingen erzogen, die keine Achtung mehr vor dem Leben haben.Weitere Begründung: Das Angeln wird auch gerne als "Angelsport" bezeichnet. Es handelt sich also im Wesntlichen um eine Freizeitbeschäftigung. Der Zweck des "Angelsports" ist nicht in erster Linie der Erwerb von Nahrung, sondern das fragwürdige Vergnügen eines tierquälerischen Hobbys. Von besonderer Bedeutung ist die Größe des gefangenen Tieres (die Trophäe), welches dann vermessen, gewogen und fotografiert wird, um mit besonders großen Exemplaren angeben zu können. Dies sind aber niedrige Beweggründe, die das Quälen dieser sensiblen Tiere keinesfalls rechtfertigen. Um Fische zum Nahrungserwerb zu fangen (wird von Anglern gerne als Begründung vorgeschoben), gibt es wesentlich schonendere Methoden, wie z.B. den Fang mittels Reusen. Deswegen wäre das grausame Angeln auch zu diesem Zwecke nicht zwingen notwendig.

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Aktualności

  • Pet 3-18-10-790-030654Fischerei
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass das Angeln von Fischen als Tierquälerei eingestuft und
    verboten wird.
    Er führt aus, dass Angeln eine Freizeitbeschäftigung sei. Die Behauptung, dass Angeln
    dem Nahrungserwerb diene, sei meist nur ein Vorwand, um die Bestimmungen des
    Tierschutzgesetzes zu umgehen. Viele Angler würden keinen Fisch essen. Die Fische
    würden beim Angeln Angst und erhebliche Schmerzen erleiden. Durch die Angelhaken
    würden sie schwer verletzt. Auch für die lebenden Köder sei die Befestigung am
    Angelhaken mit... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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