Regione: Germania

Flaggen - Ergänzende Beflaggung von Bundesgebäuden mit der Flagge der Vereinten Nationen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
46 Supporto 46 in Germania

La petizione è stata respinta

46 Supporto 46 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Beflaggungserlass: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung dazu aufzufordern, die Beflaggung von Bundesgebäuden neben der Europaflagge und der Bundesflagge zusätzlich um die Flagge der Vereinten Nationen zu ergänzen. Insbesondere soll die Flagge der Vereinten Nationen vor dem Auswärtigen Amt und den Bundesministerien für Wirtschaft, Justiz- und Innenministerium, für Verteidigung, Gesundheit, Umwelt, Bildung- und Forschung, sowie für Entwicklung gehisst werden.

Motivazioni:

Deutschland ist Mitglied der Vereinten Nationen und sollte die Unterstützung der Vereinten Nationen offen demonstrieren. Globale Probleme, wie z. B. Migration, Krieg, Armut und Epidemien erfordern eine globale Koordination durch die Institutionen der Vereinten Nationen. Die Flagge der Vereinten Nationen auf den Dienstgebäuden des Bundes würde die deutsche Unterstützung zum Ausdruck bringen. Sie steht zugleich für die Achtung des Völkerrechtes. Nach dem "Flag Code" der Vereinten Nationen ist es Regierungen, Organisationen und Individuen auch erlaubt, die Flagge der Vereinten Nationen zu nutzen, um Unterstützung für die Vereinten Nationen zu demonstrieren und um deren Prinzipien und Ziele zu fördern.

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Novità

  • Pet 1-18-06-11400-025279Flaggen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Beflaggung von Bundesgebäuden um

    die Flagge der Vereinten Nationen ergänzt wird.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die

    Bundesregierung vor Bundesgebäuden die Flagge der Vereinten Nationen neben der

    Europa- und der Bundesflagge aufziehen solle; dies solle insbesondere geschehen

    vor dem Auswärtigen Amt und den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, der

    Justiz und für... avanti

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