Région: Thuringe

Fördermittelantrag für Kleinkläranlagen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
10 Soutien 10 en Thuringe

Le processus de pétition est terminé

10 Soutien 10 en Thuringe

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Thüringer Landtages.

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Welches Ziel hat die Petition? Änderung der "Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen" des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 24.01.2013

Welche Entscheidung wird beanstandet? Ablehnung der Fördermittel.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Aufbaubank vom 09.10.2013 ZAL Wilchwitz Wie wird die Petition begründet? Ich bin mit der bestehenden Rechtslage bei der Förderung der Umrüstung von Gemeinschaftsklärgruben nicht einverstanden. Der Zusammenschluß zweier Grundstücke an eine Kläranlage von einer Familie stellt eine Gruppenlösung dar und ist nicht förderfähig. Kommunale Aufgabenträger werden bei "öffentlichen" Gruppenlösungen gefördert. Es erhält ja nicht einmal das Grundstück die Förderung, auf welcher die Klärgrube steht. In anderen Bundesländern (z.B. Sachsen) werden auch die privaten Gruppenlösungen gefördert. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Thüringer Wassergesetz und deren Umsetzung in der Richtlinie.

Es müssen auch die privaten Gruppenlösungen förderfähig sein. Warum soll ich der Umwelt innerhalb von 10 Metern zwei Klärgruben aufbörden, wenn eine Klärgrube völlig ausreichend ist. Warum werden Familien bestraft?

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Widerspruch vom 30.09.2013 an die Fördermittelbank

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Actualités

  • Die Petition wurde am 17. Dezember 2013 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und konnte bis zum 28. Januar 2014 mitgezeichnet werden. Sie wurde von 10 Mitzeichnern unterstützt. Damit ist das nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz erforderliche Quorum für eine öffentliche Anhörung nicht erreicht worden.

    Parallel hierzu forderte der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) informierte in seiner Stellungnahme darüber, dass die Richtlinie des TMLFUN nur die Förderung privater grundstücksbezogener Kleinkläranlagen vorsehe, zurzeit aber überprüft werde. Deshalb bleibe abzuwarten, ob die Möglichkeit einer Förderung... plus loin

Pas encore un argument PRO.

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