Region: Germany

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Arbeit - Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
408 supporters 408 in Germany

The petition is denied.

408 supporters 408 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zahlung eines Gründungszuschusses beim Start in die Selbstständigkeit von einer Ermessensleistung wieder in einen Rechtsanspruch umgewandelt wird.

Reason

Die Entscheidung aus dem Jahr 2011, die Auszahlung eines Gründungszuschusses an Menschen, die eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, von einem Rechtsanspruch zu einer Ermessensleistung umzuwandeln, hatte wesentlich mehr Nachteile als Vorteile. Die Entscheidungsfindung seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur ist sehr subjektiv, kann von Mitarbeiter zu Mitarbeiter verschieden sein, und wird von keiner übergeordneten Stelle kontrolliert. Demzufolge besteht eine sehr ungerechte und ungewisse Rechtslage für den einzelnen Antragssteller. Darüber hinaus steht jährlich nur eine bestimmte Gesamtsumme zur Auszahlung zur Verfügung, und die Mitarbeiter der Arbeitsagentur werden ausdrücklich darauf geschult, jegliche verfügbaren Rechtsmittel heranzuziehen, um einen Antrag abzulehnen. Dieser Antrag ist allerdings sehr zeit- und geldintensiv. So muss die Antragstellerin einen sehr umfangreichen Bericht bezüglich der persönlichen und fachlichen Eignung erstellen, der oft bis zu 50 Seiten umfasst und neben sehr vielen privaten Informationen, etwa zur finanziellen Situation, auch einen Wirtschaftsplan für die nächsten Jahr enthält. Ebenso muss ein positiver Bescheid einer fachkundigen Stelle, etwa einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer. Dieser Bescheid ist kostenpflichtig und muss vom Antragsteller getragen werden. Leider wird der Bericht oft nur oberflächlich von den Mitarbeitern der Arbeitsagentur gelesen und aufgrund des finanziellen Drucks werden viele Anträge trotz positiver Stellungnahme der fachkundigen Stelle abgelehnt. Doch in dieser Angelegenheit dürfen die Arbeitsagenturen nicht das letzte Wort haben, sondern die Stellen, die die Eignung zur Selbstständigkeit beurteilen können, d.h. die entsprechenden Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern. Nur so kann eine gerechte Verteilung der Gelder sichergestellt werden und darüber hinaus fällt so bei der Arbeitsagentur auch ein wesentlich geringerer Bearbeitungsaufwand an. Den Antragstellern gegenüber, die in dieses Verfahren einen erheblichen Zeit- und Geldaufwand investiert haben, ist es höchst ungerecht, die endgültige Entscheidung von der budgetorientierten und oft willkürlichen Entscheidung der Arbeitsagentur abhängig zu machen. Daher soll der Gründungszuschuss erstens wieder ein Rechtsanspruch werden (eventuell abhängig von der Zustimmung der sachkundigen Stelle) und zweitens jenen Antragstellern nachträglich ausgezahlt werden, die ihren Antrag in der Zeit gestellt haben, in der es sich um eine Ermessensleistung handelte, und deren Antrag negativ beschieden wurde. Nur so kann die Gerechtigkeit gewährleistet werden. Menschen, die den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit wagen, gehen ein hohes Risiko ein, tragen zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei und verdienen es, zu Anfang unterstützt zu werden. Dies dient auch der Motivation weiterer Menschen zu diesem Schritt und letztendlich wird Geld eingespart.

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News

  • Pet 4-18-11-8125-004946

    Förderung der Aufnahme einer
    selbständigen Arbeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Zahlung eines Gründungszuschusses beim Start
    in die Selbstständigkeit wieder von einer Ermessensleistung in einen
    Rechtsanspruch umzuwandeln.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, im Jahr 2011 sei der
    Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss zu einer Ermessensleistung
    umgewandelt worden. Dies habe mehr Nach- als Vorteile gebracht. Die
    Entscheidungsfindung der Mitarbeiterinnen... further

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