Reģions: Vācija

Förderung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt substanziell und nachhaltig gefördert wird.

Pamatojums

Der bestehende Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag hat seit 2013 zu einem Ausbau der Betreuungsplätze in Deutschland geführt, gerade im Bereich der Kleinkindbetreuung. Der Bund hat mit dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" bislang finanzielle Unterstützung geleistet. Das letzte Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Die bisherigen Anstrengungen, den Bedarf zu decken, reichen nicht ansatzweise aus. Landauf und landab fehlt es in Deutschland an Betreuungsplätzen. Der Ausbau der Betreuungsplätze ist eine lokale Herkulesaufgabe, die von den Gemeinden in wirtschaftlich schlechter werdenden Zeiten nicht mehr, beziehungsweise nur mit größten Anstrengungen allenfalls unzureichend, geleistet werden kann. Eltern können ihre Kinder vor Ort oder wohnortnah nicht in Betreuungseinrichtungen geben, da die rechtlichen Aufnahmekapazitäten häufig bereits erreicht sind. Dies hat neben der fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten für die Kinder in den Einrichtungen selbst mitunter auch massive Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit von Eltern, auf individuelle Biographien und gesellschaftliche Teilhabe.Nach wie vor müssen abertausende Betreuungsplätze in ganz Deutschland geschaffen werden. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat im September 2019 erneut festgestellt, dass alleine im U3-Bereich mehr als 320.000 Betreuungsplätze fehlen. Aktuell ist keine weitere Förderung über den Ausbau der Kindertagesbetreuung über 2020 hinaus geplant, obwohl der Bedarf offenkundig ist. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass in Zeiten starker konjunktureller Eintrübungen Kommunen in Deutschland bei immer schwieriger werdenden finanziellen Rahmenbedingungen den Ausbau der Betreuungsplätze sich alleine nicht mehr leisten können und der bestehende Rechtsanspruch eingeklagt werden müsste. Damit bleiben sowohl Eltern als auch Kinder "auf der Strecke". Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hat im November 2019 den öffentlichen Bedarf an Investitionen für die kommenden 10 Jahre mit 50 Milliarden Euro im Bereich der frühkindlichen Bildung ermittelt.Aus den geschilderten Gründen ist eine nachhaltige und langfristige Förderung zum Ausbau weiterer Betreuungsplätze in ganz Deutschland unverzichtbar.

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