Περιοχή: Herzogtum Lauenburg
Δικαιώματα των ζώων

Forderung einer Katzenschutzverordnung für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Kreistag Herzogtum Lauenburg sowie die Kommunalpolitiker der Städte und Ämter des Kreises
504 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

504 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Wir fordern den Gesetzgeber auf, schnellst möglich eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Rahmen einer Katzenschutzverordnung für den Kreis Herzogtum Lauenburg zu erlassen.

Freilaufende und sich unkontrolliert vermehrende Katzen sind längst zu einem Problem geworden. Sie leben im Verborgenen und sind oft komplett auf sich allein gestellt, das Problem wird daher meist nicht wahrgenommen. In der Regel stammen sie von domestizierten Hauskatzen ab und sind daher nicht mehr in der Lage, sich alleine zu versorgen. Viele von ihnen sind unterernährt, verletzt oder krank. Sie führen ein Leben voller Qual und Leid! Das verstößt gegen das tierschutzrechtliche Gebot, Tiere vor vermeidbaren Leiden zu schützen! (§ 1 Tierschutzgesetzt)

Da Katzen mit dem 6. Lebensmonat geschlechtsreif werden und noch dazu mehrfach im Jahr durchschnittlich 6 Babys pro Wurf bekommen können, vermehren sie sich rasant und ohne jegliche Kontrolle.

Die ortsansässigen Tierschutzvereine sind nicht in der Lage dieses Problem selbstständig in den Griff zu bekommen. Zwar werden Kastrationsaktionen durch die Tierschutzvereine durchgeführt, jedoch gibt es leider viel zu viele Katzenhalter, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen. Immer wieder werden so neue Katzen geboren, die dazu verdammt sind, ein Leben auf der Straße zu führen.

Auch ist es keine Lösung, die frei lebenden Katzen einzufangen und über Tierheime weiter zu vermitteln. Die Katzen sind in Freiheit und meist ohne menschlichen Bezug aufgewachsen und lassen sich nicht mehr an ein Leben im Haus, geschweige denn an ein Leben zusammen mit einem Menschen, gewöhnen, ohne dass es für die Tiere mit Leiden verbunden wäre.

Aus diesen Gründen fordern wir vom Gesetzgeber eine allgemeine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, denn jede frei lebende Katze stammt von einer nicht kastrierten Hauskatze mit Freigang ab!

Der unkontrollierten Vermehrung von Katzen soll mit Einführung der gesetzlichen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg Einhalt geboten werden. Es muss Pflicht für jeden Katzenbesitzer werden, Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Nur durch die Kennzeichnung und Registrierung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden. Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können.

Αιτιολόγηση

Nur eine Katzenschutzverordnung kann nachhaltig helfen weiteres Tierleid zu verhindern und trägt zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Kommunen bei. Tierschützer, Veterinärämter und Kommunen haben in den letzten Jahren unzählige Kastrationen bei frei lebenden Katzen durchgeführt. Dies muss konstant weitergeführt werden, und zeitgleich sichergestellt sein, dass Freigängerkatzen nicht für neuen Nachwuchs auf der Straße sorgen können, sonst ist es ein Fass ohne Boden.

Bitte unterstützen Sie uns bei unserer Forderung und verhindern Sie unzähliges, "unsichtbares" Katzenelend!

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας

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    στον/-ην/-ο 22.09.2019

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