Forstwirtschaft - Vorrangige Nutzung des Waldes zur Erholung und für den Naturschutz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Laut Bundesverfassungsgericht dient der Wald vorrangig der Erholung und dem Naturschutz und nicht vorrangig jagdlichen Interessen. Schilder "auf Wildtiere Rücksicht zu nehmen" müssen ausreichen. Man darf nicht als Waldbesucher kriminalisiert werden, wenn man auch mal für ursprüngliche Naturerfahrungen - besonders für Kinder - die Wege verlässt.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,das Bundesverfassungsgericht hat 1990 festgestellt, dass der Wald vorrangig zur Erholung und für den Naturschutz da ist. Leider ist in ganz Deutschland die Entwicklung zu erkennen, dass der Wald vorrangig jagdlichen Zwecken dient, überall stehen Hochsitze. Damit verbunden sind immer häufiger Schilder zu sehen (oftmals am Computer ausgedruckt, in eine Prospekthülle gesteckt und mit Reißzwecknägeln angeheftet – welche Rechtsgrundlage hat das eigentlich?), dass man die Wege nicht verlassen soll. Dies, obwohl das Bundeswaldgesetz § 14 sagt, dass das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet ist. Durch diese vielen Hinweisschilder der Jagdpächter, die Wege nicht zu verlassen, werden meiner Meinung nach Fakten geschaffen, die das Bundeswaldgesetz § 14 aufheben, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Meiner Ansicht nach müssen Schilder ausreichen, auf die Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Man darf als Waldbesucher nicht den Eindruck vermittelt bekommen, man wäre kriminell, wenn man auch mal vorgegebene Wege verlässt. Dies sage ich auch als Lehrerin, weil ursprüngliche Naturerfahrungen auch für unsere Kinder wichtig sind. Die Realität sieht aber so aus, dass offensichtlich solche ursprünglichen Naturerfahrungen nur reiche Jagdpächter haben dürfen, denn die dürfen ja die Wege verlassen, um ihrer „jagdlichen Passion“ zu frönen. Noch mal: Laut Bundesverfassungsgericht dient der Wald der Erholung und nicht vorrangig jagdlichen Interessen. Bei natürlichen Wildbeständen macht es auch nichts aus, wenn man auch mal die Wege verlässt. Ich bitte den Bundestag, den Wald für Erholungssuchende zu erhalten.Mit freundlichen GrüßenPetra Peuser

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-788-038774 Forstwirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass Wald vorrangig der Erholung und dem
    Naturschutz dient und jederzeit die Wege verlassen werden können, um
    Naturerfahrungen zu machen.

    In Deutschland würde derzeit der Wald vorrangig jagdlichen Zwecken dienen. Dies
    erkenne man auch an den vielen Hochsitzen. Auch seien immer häufiger Schilder zu
    sehen, dass die Wege nicht verlassen werden sollen. Hierfür liege ihrer Auffassung
    nach keine Rechtsgrundlage vor. Nach den Regelungen des Bundeswaldgesetzes
    sei das Betreten des Waldes zum Zwecke... weiter

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